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Nürnberger: Berufsunfähigkeitsschutz, der mitwächst

Foto: Fotolia
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Der Schutz wächst in dieser Variante quasi mit. Mit BU-Plus lässt sich die Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit (BU) in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn ereignisunabhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dadurch kann die BU-Rente bei größeren Einkommenssprüngen – etwa nach Abschluss der Ausbildung oder nach Ende der Probezeit – an den gestiegenen Bedarf anpassen.

Der Berufsunfähigkeitsversicherungs-Neuling legt bei BU-Plus im Antrag den ersten Erhöhungstermin fest. Er liegt 1 bis 4 Jahre nach Vertragsbeginn. Zwei weitere Erhöhungen folgen im festen Abstand von 2 und 4 Jahren. Zu jedem Termin kann der Versicherte neu entscheiden, ob er die Erhöhung um jeweils 50 Prozent der Anfangsrente annehmen möchte.

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Beispiel: Axel A. wird im Juni 2012 seine Ausbildung zum Bürokaufmann beenden. Er schließt eine selbstständige BU-Versicherung mit BU-Plus zum Juni 2010 ab und legt im Antrag fest, dass sich seine versicherte Anfangsrente von monatlich 500 Euro zum ersten Mal zwei Jahre nach Vertragsabschluss um 50 Prozent erhöhen soll. Ab Juni 2012 ist er also mit 750 Euro Monatsrente versichert. Weitere Erhöhungstermine sind Juni 2014 (Monatsrente 1.000 Euro) und Juni 2016 (1.250 Euro). Ab 2017 setzt dann die „normale“ jährliche Beitragsdynamik von 3 bis 5 Prozent ein.

Die Jahresrente bei Vertragsbeginn darf bei maximal 12.000 Euro liegen. Zum ersten Erhöhungstermin darf die versicherte Person höchstens 30 Jahre alt sein. Die Erhöhung ist möglich, wenn der Kunde zu den Erhöhungsterminen bereits berufstätig ist – also nicht mehr studiert oder seine Ausbildung macht.

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