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Private Krankenversicherung (PKV) „Nullsummenspiel für die meisten Versicherten“

Augenärztin
Augenärztin: Der BGH hat sich in einem aktuellen Urteil mit den Beitragsanpassungen in der PKV befasst. | Foto: Foto von Anna Shvets von Pexels

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch geurteilt, dass in bestimmten Fällen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht wirksam sind. Erfolgreich geklagt hatten Kunden des Versicherers Axa (Aktenzeichen: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Als Folge dürften nun weitere Versicherte ihre zusätzlich gezahlten Beiträge zurückfordern.

Der Bund der Versicherten (BdV) sieht die Karlsruher Urteile jedoch skeptisch, da die Beitragsanpassung als solche nicht in Frage steht. Zwar können Versicherte die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Im Gegenzug werden dann aber die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen.

„Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus“, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Kritisch sieht er aber die Erläuterungen des BGH, dass Versicherte bei einer Beitragsanpassung nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben: „Der BGH zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer.“

Medizinische Inflation

Beitragserhöhungen sind bei einer privaten Krankenversicherung alle paar Jahre der Regelfall und zwingend vorgesehen, wenn zum Beispiel die Kosten im Gesundheitssystem deutlich steigen. Ist die so genannte medizinische Inflation hoch, dann fallen auch die Beitragserhöhungen in der PKV dementsprechend sehr stark aus.

In diesen Fällen müssen die Versicherten vom Versicherer nicht nur über den erhöhten Beitrag informiert werden. Sie müssen auch erfahren, warum der Beitrag steigen soll. Weitergehende Informationen, wie etwa die genaue Höhe dieser Veränderung oder Einflüsse von weiteren Faktoren müssen nach dem Urteil des BGH nicht angegeben werden.

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Insbesondere einen geänderten Rechnungszins darf der PKV-Anbieter auch in der Zukunft verschweigen, kritisiert Kleinlein: „Auch weiterhin dürfen die Versicherer grundlegende Kalkulationsparameter verheimlichen.“ Nach Ansicht des Hamburger Verbraucherschützers liegt hier aber ein Haupttreiber der Beitragssteigerung.

PKV-System reformieren

Der BdV fordert daher, die Kalkulation der PKV grundlegend zu reformieren. So könnten hohe Beitragssprünge verhindert werden, wenn etwa die medizinische Inflation von vornherein einkalkuliert würde. Dann wären die Beiträge zu Vertragsbeginn höher und Preis-Leistungsvergleiche mit den gesetzlichen Krankenkassen nachvollziehbarer.

Auch Transparenzvorschriften für die angesetzten Rechnungszinsen wären zwar sinnvoll, so Kleinlein weiter. „Derartige Reformansätze, die auch von Teilen der Branche selbst als sinnvoll angesehen werden, stoßen aber bei der Großen Koalition auf eine Verweigerungshaltung.“ Die Bundesregierung sei anscheinend nicht bereit, das PKV-System zu reformieren.

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