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Nun doch: Griechenland-CDS werden fällig

Mit 15:0 Stimmen hat die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) ein Kreditereignis für Griechenland festgestellt. Ebenso entschied sie, dass es sich um eine Restrukturierung per 9. März handele. Grund ist Griechenlands Plan vom selben Tag, die so genannte Collective Action Clause (CAC) in Kraft treten zu lassen. Durch diese Regelung können Anleihegläubiger durch Mehrheitsentscheid eine Umschuldung beschließen. Alle Gläubiger sind nicht mehr zwangsläufig nötig.

Mit der neuen Entscheidung des Derivatevereins werden nun doch auch die Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swap, CDS) auf griechische Schulden fällig. Anleger kaufen solche Kontrakte, um sich gegen Schuldenausfälle zu versichern. Bei einem so genannten Kreditereignis würden sie die geschuldete Summe vom CDS-Verkäufer erhalten. Nur muss die ISDA das auch feststellen, was sie vor einer Woche noch nicht tat.

Jochen Felsenheimer, Geschäftsführer des Münchner Anleihespezialisten Assénagon Credit Management, erwartet in einem Kommentar keine Turbulenzen durch die neue Erkenntnis. Das Nettovolumen ausstehender Griechenland-CDS betrage etwa 3,2 Milliarden US-Dollar. Außerdem handele es sich bei den meisten ausstehenden CDS-Kontrakten um sogenannte Standard Western European Sovereign (SWES) Kontrakte. Hier würde bei einer Restrukturierung nicht in einzelne Laufzeitenbereiche aufgeteilt, was zu unterschiedlichen Verwertungsquoten hätte führen können.

Laut Felsenheimer tun CDS damit nun doch genau das, was sie sollen: Sie entschädigen Investoren für einen Verlust, dem sie nicht freiwillig zugestimmt haben.

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