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in Corona-KriseLesedauer: 2 Minuten

Finanztest Nur 3 Reiserücktrittsversicherungen schützen „sehr gut“ vor Corona

Hauptverwaltung der Hanse Merkur in Hamburg
Hauptverwaltung der Hanse Merkur in Hamburg: Der Versicherer ist einer der drei Reiserücktritts-Anbieter mit "sehr gutem" Corona-Schutz. | Foto: Hanse Merkur / Yorbiter.com

Gerade in Pandemiezeiten denken mehr Reisende als sonst über eine Reiserücktrittsversicherung nach. Diese erstattet die Kosten, wenn man die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann oder sie abbrechen muss. Doch wie verhält es sich, wenn es sich bei den gesundheitlichen Gründen um eine Corona-Infektion oder ausgebrochene Covid-19-Erkrankung handelt? Dieser Frage gingen die Forscher von Finanztest, der Zeitschrift der Stiftung Warentest nach.

Das Ergebnis: Die meisten der 130 untersuchten Tarife zahlen, wenn Erkrankung oder Tod infolge einer Pandemie Grund für den Rücktritt oder Abbruch der Reise sind. Einzige Ausnahme: Bei einigen Anbietern greift der Reiseabbruchschutz nicht, wenn vor Reiseantritt eine Reisewarnung bestand und der Aufenthalt am Urlaubsort dann wegen einer Covid-19-Erkrankung oder einer Quarantäne verlängert werden muss.

Quarantäne-Schutz oft nur mit Zusatzpaket

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Anders sieht es aus, wenn Reisende wegen eines Infektionsverdachts in Quarantäne müssen und ihre Reise deshalb nicht antreten dürfen oder im Zielland verlängern müssen. In diesen Fällen ist der Schutz nur bei manchen Versicherern im Standardtarif enthalten. Bei anderen Anbietern muss dafür ein kostenpflichtiges Zusatzpaket abgeschlossen werden. Einige Versicherungen akzeptieren auch einen positiven PCR-Test als Grund für Rücktritt oder Verlängerung der Reise.

Mit Blick auf Corona-Schutz empfehlen die Tester nur die Tarife von drei Anbietern weiter: Hanse Merkur, Europ Assistance und den Travel-Secure-Tarif der Würzburger Versicherung. Doch selbst bei diesen drei gibt es laut Finanztest kleine Einschränkungen beim Covid-19-Schutz, oder es muss der Quarantäne-Schutz gegen Aufpreis dazugebucht werden.

>> Den ausführlichen Test der Reiserücktrittsversicherung en finden Sie in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

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