Laut dem Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung war die Zahl von Schlichtungsverfahren im Jahr 2020 genauso gering wie im Vorjahr. Bei insgesamt 12 Schlichtungsanträgen kam die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens in Betracht. Bei vier davon kam es nicht zu einem Schlichtungsverfahren, da der jeweilige Antragsgegner nicht daran teilnehmen wollte.
In drei der acht durchgeführten Schlichtungsverfahren ging es um die Versicherungsvermittlung. Zwei Verfahren betrafen die Vermittlung einer Baufinanzierung beziehunsgweise eines Darlehens. Die restlichen drei Verfahren fanden im Bereich der Finanzanlagenvermittlung statt.
„Aus den gestellten Anträgen ließ sich keine systemische Fehlentwicklung am Markt beobachten, insbesondere keine signifikant häufig gerügten Pflichtverletzungen“, so das Fazit der Schlichtungsstelle.
„Keine systemische Fehlentwicklung“
Nur 3 Schlichtungsverfahren bei Vermittlern
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