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Infinma Nur 45 Prozent der BU-Versicherungen erfüllen alle Marktstandards

Frau im Krankenhaus
Frau im Krankenhaus: BU-Versicherungen, die alle Infinma-Marktstandards erfüllen, zahlen unter anderem bereits bei Arbeitsunfähigkeit nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung. | Foto: Pexels

Bei der Analyse von BU-Bedingungen legt das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse seit 2011 einen Katalog von insgesamt 18 Kriterien zugrunde. Diese Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die Bedingungswerke; technische Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente spielen dabei keine Rolle.

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Außerdem weist das Analysehaus ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei seinen Untersuchungen nicht um ein Rating handelt, da sich aus Infinma-Sicht die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Daher sei es nicht möglich, eine Punkte-Bewertung vorzunehmen, so Infinma.

In ihrer aktuellen Studie untersuchten die Forscher 458 aktuelle Tarife. Nur 206 davon – das entspricht gut 45 Prozent – konnten alle Marktstandards erfüllen. Zu den Standards gehören unter anderem der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, vorübergehende Leistungen bereits bei Arbeitsunfähigkeit nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung, rückwirkende Zahlungen, Leistungen ab dem 1. Monat nach der BU-Feststellung ohne Karenz- oder Wartezeiten, Erhöhungsoption ohne Anlass, die Möglichkeit einer Beitragsstundung sowie die Option auf eine selbständige Anschluss-Pflegerente.

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