Krankenversicherung Nur 7 Prozent würden Versicherer wechseln
Zum 1. Januar haben 31 der allgemein zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben, berichten aktuell die Münchner Betreiber des Vergleichsportals Check24. Hinzu kommen Beitragserhöhungen bei neun Krankenkassen, die nur für Angestellte bestimmter Unternehmen wählbar sind.
59 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Nur zwei Kassen senkten ihren Beitrag, diese hatten allerdings zuvor schon vergleichsweise hohe Zusatzbeiträge. In zwei weiteren Fällen profitieren Versicherte von einem niedrigeren Zusatzbeitrag durch Kassenfusionen.
Enormes Einsparpotenzial
Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland seien damit mehr als 48 Millionen von den um bis zu 0,8 Prozentpunkte steigenden Zusatzbeiträgen betroffen. Konkret zahlen Verbraucher bei allgemein zugänglichen Kassen dadurch bis zu 232 Euro mehr pro Jahr.
Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 1,9 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten Alternative mit 0,39 Prozent wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 438 Euro pro Jahr. Der gleiche Sparbetrag entfällt auf den Arbeitgeber.
Geringe Wechselbereitschaft
Doch trotz der teilweise stark gestiegenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Wechselbereitschaft der Deutschen gering: In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Check24 gaben lediglich 7 Prozent an, ihre Krankenkasse gewechselt zu haben oder das planen:
Hallo, Herr Kaiser!
Gesetzlich Krankenversicherte haben bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat. Nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten können sie zum 1. April dann Mitglied bei ihrer neuen Krankenkasse werden.
Leichter Krankenkassenwechsel
Seit diesem Jahr ist auch der reguläre Wechsel der Krankenkasse für Versicherte noch einfacher. Die Versicherten müssen nun nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern. Stattdessen können sie jetzt direkt eine neue Krankenkasse auswählen.
„Die Übermittlung der Kündigung übernimmt seit Januar die neue Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren“, sagt Christine Prauschke, Geschäftsführerin gesetzliche Krankenversicherung bei Check24. „Eine Ablehnung des Antrags ist bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen.“
Verkürzte Bindungsfrist
Darüber hinaus gilt seit 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Das heißt: Verbraucher können nun in der Regel alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate lang gebunden. Und bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt die verkürzte Bindungsfrist sogar ganz.
Ein sofortiger Krankenkassenwechsel ist ebenso grundsätzlich möglich bei Beginn einer Ausbildung, Beginn oder Ende einer Arbeitslosigkeit sowie Übertritt in die Selbständigkeit oder Rente. Wichtig ist allerdings, dass die Kunden spätestens 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen.