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Nur ein Viertel der Minijobber zahlt in die Rentenkasse ein

Seit Anfang des Jahres gilt auch für Minijobs Rentenversicherungspflicht. Allerdings können geringfügig Beschäftigte einen Antrag auf Befreiung stellen - eine Möglichkeit, von der sehr viele Gebrauch machen.

Von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621 000 oder 23,8 Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des rentenpolitischer Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor.

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