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Hochwasser: Neue Diskussion um Elementarschadensversicherung

Die politische Debatte um den finanziellen Schutz bei Naturkatastrophen erhält neuen Schwung. Aktuellen Anlass dafür bieten die Hochwasser in Norddeutschland. So fordert Stephan Weil als Ministerpräsident des am schlimmsten betroffenen Bundeslands Niedersachsen „möglichst schnell klare Entscheidungen“. Denn der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits im Juni aufgefordert, „kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag“ zu erarbeiten.
Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen und andere Schäden durch Naturereignisse weiterhin ab. Denn das würde das Wohnen verteuern und die Staatskasse letztlich nicht entlasten. „Daher hat die Bundesregierung empfohlen, von dem Instrument eher Abstand zu nehmen“, zitiert ihn die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Versicherungsbranche schätzt die Kosten je Einfamilienhaus auf 100 bis 2.000 Euro jährlich.
Zusatzbaustein Elementarschutz
Schäden durch Naturkatastrophen
Der optional wählbare Zusatzbaustein Elementarschutz deckt auch Schäden durch Naturkatastrophen ab, ist in der Wohngebäudeversicherung aber nicht standardmäßig enthalten. Am stärksten verbreitet ist er nach Angaben des Versicherer-Verbands GDV in Baden-Württemberg, wo bis 1994 eine entsprechende Versicherungspflicht bestand. Im Südwesten der Republik sind demnach schätzungsweise 94 Prozent der Gebäude gegen weitere Naturgefahren versichert (siehe Grafik oben).
Hochwasser und Überschwemmungen
Deutschlandweit sind aber lediglich 52 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Die Unterschiede sind zwischen den einzelnen Bundesländern gravierend: Vergleichsweise niedrig ist die Quote der Elementarversicherungen in den norddeutschen Bundesländern Bremen (31 Prozent), Niedersachsen (32) und Mecklenburg-Vorpommern (33). Es folgen Hamburg (36 Prozent) und Schleswig-Holstein (38).
„Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus“, kommentiert der GDV die Schätzwerte. „Oder sie schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein. Denn in vielen älteren Verträgen sind oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel versichert, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser.“ Der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung fehle ihnen jedoch. Hausbesitzer seien daher „gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern“.
4,9 Milliarden Euro Unwetter-Schäden
Denn nicht nur in Ausnahmejahren wie 2021 können durch Wetterextreme Schäden entstehen, die für einzelne Immobilienbesitzer die Existenz bedrohen. Auch in dem eher unauffälligen Jahr 2023 summierten sich die versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen auf voraussichtlich 4,9 Milliarden Euro“, berichtete GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zum Jahresende. „Sie liegen damit leider ziemlich stabil auf dem hohen Niveau des langjährigen Durchschnitts.“
„Viele Immobilienbesitzende sind sich der Naturgefahren, die ihre Häuser bedrohen, nicht bewusst. Sie verzichten daher auf diese existenzielle Absicherung, obwohl ausreichend Versicherungsschutz angeboten wird“, kommentiert Asmussen. Dieser Versicherungsschutz könne infolge des Klimawandels und bei fehlender Klimafolgenanpassung perspektivisch jedoch teurer werden. GDV-Präsident Norbert Rollinger warnte Ende Dezember sogar davor, dass Wohngebäudeversicherungen ohne entsprechende Anpassungen langfristig unbezahlbar werden dürften.
Präventionsmaßnahmen trügen somit dazu bei, dass Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. „Es wird vielerorts geplant und gebaut, als ob es den Klimawandel und seine Folgen nicht gäbe“, kritisiert Asmussen. „Daher benötigen wir eine Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht, weniger Flächenversiegelungen und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten.“
Versicherer gegen Elementar-Pflichtversicherung
Ein Gesamtkonzept des GDV umfasse daher drei Kernelemente: Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung, privaten Versicherungsschutz für Hauseigentümer und eine staatliche Vorsorge für den Fall eines katastrophalen Großereignisses. „Vor den finanziellen Folgen einer alleinigen verpflichtenden Elementarschadenabsicherung für Verbraucher“ warnen die deutschen Versicherungsunternehmen darin hingegen.