Zielgruppe Beamte So groß ist die Haftungslücke im Öffentlichen Dienst
Nur einer von vier Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst besitzt eine so genannte Diensthaftpflichtversicherung, die sie während der Arbeitszeit absichert. Das kann sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin schützen, weil sie bei grober Fahrlässigkeit im Job mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn rechnen müssen. Bei Personenschäden können für Heilkosten und das Schmerzensgeld schnell sechsstellige Eurobeträge fällig werden. Ein nicht lebensfremdes Beispiel dafür ist ein Lehrer, der während einer Klassenfahrt seine Aufsichtspflicht verletzt und dessen Schüler von einem Auto angefahren wird.

Dennoch sagten in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Betreiber des Vergleichsportals Check24 nur 25 Prozent der Befragten aus dieser Zielgruppe, dass sie sich entsprechend abgesichert haben. Weitere 7 Prozent von ihnen wollen das aber in absehbarer Zeit nachholen. Doch 61 Prozent gaben hingegen an, keine Diensthaftpflichtversicherung zu besitzen und auch keinen Abschluss zu planen. „Das Ergebnis überrascht“, sagt Lorenz Becker, der das Geschäft mit Haftpflichtversicherungen bei Check24 leitet. Denn für Schäden, die während der Dienstzeit entstehen, komme die private Haftpflichtversicherung nicht auf, warnt Becker.
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