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Österreich: MLP-Finanzberater klagt sich in den Angestelltenstatus

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Quelle: Fotolia
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Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin „Format“ in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe. Ein Grazer, früher selbstständiger Berater des Unternehmens, habe bereits Anfang 2008 gegen die MLP AG auf Anstellung geklagt, weil er sich an die für Angestellten üblichen Regeln halten musste. Er sei weisungsgebunden gewesen, hätte aber nicht die Vorteile eines Angestelltenverhältnisses wie das 13. und 14. Gehalt oder die Mitarbeitervorsorgekasse genossen. Die unteren Instanzen hatten bereits zugunsten des Beraters entscheiden, auch das OGH gab ihm nun in allen Punkten recht. Demnach lassen sich wesentliche, für eine unselbstständige Tätigkeit des Klägers sprechende Kriterien wie beispielsweise Anwesenheitspflichten, Eintragung des Eintreffens am und Entfernung vom Arbeitsplatz oder die Meldung von Außendiensttätigkeiten nicht auf verpflichtende Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes zurückführen. MLP sieht in dem aktuellen Fall einen Einzelfall, der keinesfalls auf die übrigen MLP-Berater in Österreich oder gar in Deutschland verallgemeinert werden könne. MLP hatte kürzlich bekanntgegeben, dass die Auslandseinheit Österreich (59 Berater) an die Aragon AG verkauft werden soll. Laut den Wirtschaftskammern Österreichs (WKÖ) gibt es in Österreich rund 4.000 selbstständige Berater, mehr als die Hälfte davon bei den zehn größten Finanzvertrieben der Alpenrepublik, darunter AWD (750 selbstständige Berater) und OVB (700 selbstständige Berater). Diese Berater könnten nun, schätzt das „Format“, auf Basis des neuen OGH-Urteils auf die Anstellung in einem Angestelltenverhältnis klagen, um Ansprüche wie 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubs- und Sonderzahlungen oder die Einbindung in die Mitarbeitervorsorgekasse geltend zu machen.

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