Offene Immobilienfonds: BVI präsentiert Reformvorschläge
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Die Pläne des Finanzministeriums sehen vor, dass Anleger ihre Fondsanteile künftig mindestens zwei Jahre halten müssen, um Liquiditätsproblemen bei offenen Immobilienfonds vorzubeugen. Der BVI hingegen findet diese Frist zu lang. Der Branchenverband schlägt vor, eine Haltefrist von zwölf Monaten für alle Neu-Anleger einzuführen, die bei Altanlegern als abgelaufen gilt. Zudem plädiert der Verband dafür, für institutionelle Anleger generell eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einzuführen.
Darüber hinaus sollen Ein- und Auszahlpläne in Zukunft auch dann bedient werden, wenn ein Fonds aus Liquiditätsmangel die Rücknahme seiner Anteile vorübergehend aussetzt. Damit will der BVI die Attraktivität offener Immobilienfonds als Altersvorsorgeanlage erhalten.
Um massiven Abwertungen wie zum Beispiel der des Morgan-Stanley-Fonds P2 Value in Zukunft vorzubeugen, schlägt der BVI zudem vor, die Immobilien halbjährlich, anstatt wie bisher jährlich von Sachverständigen bewerten zu lassen. Der Berliner Gesetzentwurf sieht hingegen vor, den ermittelten Verkehrswert einer Immobilie mit einem pauschalen Abschlag von 10 Prozent zu versehen. Damit will das Finanzministerium Anleger vorsorglich vor Einbußen durch Abwertungen schützen.
Darüber hinaus sollen Ein- und Auszahlpläne in Zukunft auch dann bedient werden, wenn ein Fonds aus Liquiditätsmangel die Rücknahme seiner Anteile vorübergehend aussetzt. Damit will der BVI die Attraktivität offener Immobilienfonds als Altersvorsorgeanlage erhalten.
Die besten Alternativen zu offenen Immobilienfonds
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