Bislang werden die Immobilien in offenen Immobilienfonds in der Regel quartalsweise bewertet. Diese Praxis steht jedoch auf dem Prüfstand. Im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth geurteilt, dass für eine niedrige Risikoeinstufung in Klasse „2“ oder „3“ mindestens eine monatliche Bewertung der Vermögenswerte im Fonds nötig sei. Das Urteil, das sich auf den Uniimmo Wohnen ZBI von Union Investment bezieht, ist noch nicht rechtskräftig – sorgt allerdings in der Branche für Unsicherheit.