Dreschers Fondsgedanken Offenlegungspflichten – die Zeit wird langsam knapp
Bis zum 10. März 2021 verbleibt lizensierten Finanzinstituten, die Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung (inklusive AIF) erbringen, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, sich auf jene Offenlegungspflichten in Sachen Nachhaltigkeit vorzubereiten, zu denen sie die EU-Finanzmarktregulierung vergattert hat. Die Anträge mehrerer Verbände, noch einen Corona-bedingten zeitlichen Aufschub zu erwirken, wurden in Brüssel abgelehnt – mit dem Hinweis auf die herausragende Bedeutung des Projektes.
Nun gilt es also die Internetseiten sowie die vorvertraglichen und die Ex-post-Informationen noch fristgerecht um Hinweise zu Nachhaltigkeitsrisiken zu ergänzen. Es muss Stellung bezogen werden, welche Bedeutung man ihnen beimisst und wie man sie gegebenenfalls zu kontrollieren gedenkt.
Wer Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren keine Beachtung schenkt, muss dies eingehend begründen und dürfte damit in der Folge direkt aus dem Anlageuniversum ESG-affiner Anleger ausscheiden. Wer im Umkehrschluss Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beachtet, muss dezidiert darlegen, welche Rolle die Nachhaltigkeit im Zuge seiner Strategien und Prozesse spielt – und welche Wechselwirkung zwischen ESG-Filtern und der erwarteten Rendite unterstellt wird.
Die Offenlegungspflichten sind Teil des EU-Sustainable-Action-Plan. Sie sollen die Transparenz stärken und Vermarktungsstandards bei nachhaltigen Anlagelösungen setzen. Ein „Greenwashing“ sollen sie, wo möglich, unterbinden. Wer ESG-konform investieren will, soll wissen, wo er das tun kann.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Die Offenlegungspflichten, die nun in einem ersten Schritt zu deklarieren sind, erlauben noch relativ allgemein gehaltene Ausführungen. Sie geben nur einen Vorgeschmack auf Verschärfungen in der näheren Zukunft, wenn sie mit der Taxonomie-Verordnung verzahnt werden. Dann sollen auch genaue Merkmale und Indikatoren beschrieben werden und Zuordnungen zu Klassen und Größen erfolgen.
Es gilt also keine Zeit zu verlieren und sich durchdacht auszudrücken. Freie Finanzberater, die der Rechtsrahmen zunächst noch nicht erfasst, könnten – abschließend bemerkt – schon einmal Eigeninitiative zeigen. Sie könnten sich zunächst analog erklären, um ihre Verbundenheit zur Nachhaltigkeit zu zeigen und damit die Professionalität ihrer Arbeitsweise zu unterstreichen.
Über den Autor:
Björn Drescher ist Gründer und Chef der Kölner Beratungsgesellschaft Drescher & Cie. Das Unternehmen hat sich insbesondere auf den Bereich Publikumsfonds spezialisiert.