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Offenlegungsprogramm der USA für Schweizer Banken „sehr schmerzhaft“

Lesedauer: 3 Minuten
Banken in der Schweiz nehmen Konten genauer unter die Lupe, bevor sie die Frage beantworten, ob sie dem Offenlegungsprogramm der USA beitreten - dem bislang am weitesten gefassten Ansatz der USA im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Ausland.

“Es ist harte Arbeit, an die richtigen Daten zu kommen und sich durch komplexe Systeme zu arbeiten, um alle Fakten auf dem Tisch zu haben”, sagte David Fidan, Partner bei Deloitte LLP. “Das ist sehr teuer und bindet Anwälte, Buchhalter und Bankmitarbeiter ein. Man braucht dazu in größeren Banken unter Umständen 20, 30 oder 40 Leute - über vier oder fünf Monate.”

Banken, die Grund zur Annahme haben, sie könnten gegen Steuergesetze verstoßen haben, können das US-Justizministerium bitten, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Im Gegenzug müssen die Finanzhäuser offenlegen, wie sie Amerikanern dabei geholfen haben, Vermögen zu verstecken. Zudem sollen sie Daten zu versteckten Konten übergeben und Strafen zahlen.

Banken, die bei dem Programm nicht mitmachen, drohen strafrechtliche Ermittlungen - so, wie das bereits bei 14 Banken einschließlich der Credit Suisse Group AG der Fall ist.

Die Schweizer Behörden haben die Banken aufgefordert, bei dem Programm mitzumachen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) kritisiert allerdings Kosten und unbeantwortete Fragen, etwa danach, wer als US-Kunde gilt und welche Vermögenswerte als unversteuert eingestuft werden.

Bislang haben mindestens 33 Banken ihre Teilnahme zugesagt, darunter 19 Kantonalbanken, Edmond de Rothschild Group, der Vermögensverwalter im Besitz von Baron Benjamin de Rothschild, EFG International AG, kontrolliert vom griechischen Milliardär Spiro Latsis und dessen Familie, sowie Valiant Holding AG mit Sitz in Bern.

Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, müssen die Banken 20 Prozent des Gegenwertes jener Konten als Strafe zahlen, die zum 1. August 2008 nicht gegenüber der US-Steuerbehörde IRS deklariert waren. 30 Prozent werden für derartige Konten fällig, die zwischen dem 1. August und Februar 2009 eröffnet, und 50 Prozent auf Konten, die erst nach dem Februar 2009 eingerichtet wurden.

Man halte die Strafzahlungen des Programms für viel zu hoch, sagte Anwalt Joshua Milgrim von Dechert LLP, der eine Schweizer Bank berät. Viele Banken hätten Schwierigkeiten, sich für ein Programm zu entscheiden, das das Ausmaß der Schuld nicht berücksichtige und stattdessen alle Banken über einen Kamm schere. SBVg-Sprecherin Sindy Schmiegel bezeichnete das Programm als sehr teuer. Daher sei es für die meisten Banken an der Grenze des Tolerierbaren. Das Programm sei sehr schmerzhaft.

Losgetreten wurde das harte Vorgehen gegen die Schweizer Banken nach 2009, als die USA die UBS AG verklagten. Dem Konzern wurde vorgeworfen, Amerikanern beim Verstecken von 20 Milliarden Dollar geholfen zu haben. Die UBS konnte eine Strafverfolgung vermeiden, indem sie zugab, bei Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Sie übergab die Daten zu 4700 Konten und zahlte obendrein eine Strafe von 780 Millionen Dollar.

Das US-Programm teilt die Schweizer Banken in vier Gruppen auf. In Gruppe (1) finden sich die Häuser, gegen die die USA bereits ermitteln - darunter Bank Frey & Co. AG, Bank Hapoalim BM, Bank Leumi Le-Israel BM, Basler Kantonalbank, Credit Suisse Group AG, die Schweizer Sparte von HSBC Holdings Plc, Julius Bär Group AG, die Schweizer Sparte der Liechtensteinische Landesbank AG, Mizrahi-Tefahot Bank Ltd., NPB Neue Privat Bank AG, Pictet & Cie., Rahn & Bodmer Co., Zürcher Kantonalbank. Die Gruppe (2) umfasst Banken mit US-Geschäft, gegen die bislang noch nicht von den USA ermittelt wird - sie können beantragen, über eine Nichtverfolgungsvereinbarungzu zu verhandeln und Geldstrafen zu zahlen. Gruppe (3) listet Banken ohne US-Geschäft auf - sie werden keine Strafen zahlen und wollen die Zusicherung, dass die USA sie nicht ins Visier nehmen. Und Gruppe (4) nennt Banken mit lokalen Kunden (98 Prozent Schweiz oder EU).

“Die meisten Banken gehen in Kategorie 2”, sagte Fidan. Das US-Justizministerium habe “mehrmals mitgeteilt, dass Banken bei Ungewissheit Kategorie 2 nehmen sollen. ‘‘Ganz klar, wer sich in Kategorie 2 einträgt und mit den USA kooperiert, hat aus dem Governance-Blickpunkt heraus ein viel geringeres Risiko.’’
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