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OGAW V BVI-Chef begrüßt Fondsregulierung

BVI-Chef Thomas Richter
BVI-Chef Thomas Richter

Im Vorfeld hagelte es Kritik von den Branchenverbänden. Doch als der Deutsche Bundestag im Januar das OGAW V-Umsetzungsgesetz beschlossen hat, zeigten sich die Verbände sehr erfreut. Die Zulassung der originären Kreditvergabe für geschlossene AIF sei „ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland und eröffnet Investoren angesichts des Niedrigzinsumfelds neue Anlagemöglichkeiten“, erklärte vor einigen Wochen Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI. Nun meldet sich auch Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, zu Wort. 

Deutscher Fondsstandort wird liberaler und wettbewerbsfähiger

Die anfangs zum Teil sehr aufgeregt geführte Diskussion um OGAW V münde "in ein sehr erfreuliches Gesetz, das den deutschen Fondsstandort liberaler und wettbewerbsfähiger macht‘‘, erklärt Richter im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.   

Kein Wunder, schließlich haben die Verbände mit ihrer Kritik der ursprünglichen Entwürfe der Fondsrichtlinie viel erreicht. So ließ der Gesetzgeber die ursprünglich diskutierten starren Bonus-Grenzen sowie das Verbot von erfolgsabhängigen Gebühren fallen. Die Fondsanbieter müssen nunmehr lediglich einige Anpassungen in ihrer Vergütungspolitik vornehmen. 

Trennung zwischen Verwahrung und Verwaltung nicht so scharf wie geplant

Einen weiteren Erfolg konnten die Interessensvertreter der Fondsindustrie bei der Trennung zwischen der Depotbank und der Fondsverwaltung verbuchen. Denn gerade in Deutschland kommt es oft vor, dass sowohl die Depotbank als auch der Asset Manager unter dem Dach eines Konzerns agieren. Ein Verbot solcher Verflechtungen stand in den vergangenen Jahren zur Diskussion. „Das war ein schweres Stück Arbeit, dies wieder vom Tisch zu bekommen“, sagt Richter. Nun müssen lediglich Aufsichtsräte von Verwahrstelle und Vermögensverwaltung unabhängig sein und die Wahl der Depotbank transparenter gemacht werden. 

Nun zeigt sich die Fondsbranche angesichts des Entgegenkommens der Politik zufrieden. „Es gab für uns durch die Regulierung keinen Bruch oder Einschnitt unserer Geschäftstätigkeit“, sagt Richter. 

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