LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 13.10.2021 - 10:54 Uhrin Alternative InvestmentsLesedauer: 2 Minuten

OGAW-V-Umsetzung „Gesetz schafft rechtssicheren Rahmen für Gesellschafterdarlehen“

Eric Romba ist Hauptgeschäftsführer des BSI
Eric Romba ist Hauptgeschäftsführer des BSI | Foto: Eventfotograf Gerald Schmidt

Wichtige Änderungen im Investmentrecht haben die Regierungsfraktionen am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz setzt die europäische Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) in nationales Recht um.

Dazu wurden Details des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und des Kreditwesengesetzes (KWG) geändert. Neu eingeführt wurde unter anderem die neue Anlageklasse Kreditfonds. Ebenso gibt es im KAGB nun umfassende Regeln zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch geschlossene Alternative Investment Fonds (AIF).

Für beide Punkte hatte sich der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf sowie in der begleitenden Stellungnahme eingesetzt. Die nun beschlossene Gesetzesnovelle „eröffne mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative Investments bestehen zu können“, kommentiert BSI- Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Eingeführt wurde dazu unter anderem die neue Kategorie „semiprofessioneller Anleger“. Sie soll es Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Bundes- und Landesgesellschaften ermöglichen, in Spezial-AIFs zu investieren.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen. Darin wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für Zertifikate einen vergleichbaren Regulierungsrahmen wie bei Investmentfonds zu schaffen.

Foto: Eventfotograf Gerald Schmidt

 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion