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Ohne Pflicht - Aktuare mit neuen Ideen zur Elementardeckung

Aktuell sind lediglich knapp 50 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal vor über zwei Jahren wird verstärkt über eine Elementarschadenpflichtversicherung diskutiert. Starken Widerstand gibt es vor allem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Befürworter gibt es aufseiten des Verbraucherschutzes, zum Beispiel vom Bund der Versicherten.
Dennoch hat der Bundesrat bereits die Einführung einer solchen Versicherung beschlossen. Die Bundesregierung hatte dem Vorhaben zuletzt eine Absage erteilt. Voraussichtlich wird im Herbst eine von Bundeskanzler Olaf Scholz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Arbeit dazu aufnehmen.
DAV sieht Versicherer-Kapitalstock durch Elementarschäden bedroht
Nun schaltet sich auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ein. Die berufsständische Vertretung der als Aktuare in Deutschland tätigen Versicherungs-, Vorsorge-, Bauspar- und Finanzmathematiker hat eine ganz eigene Vorstellung zum Umgang mit den wachsenden Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser, Lawinen, Schneelasten oder Erdbeben. Sie sieht durch vermehrte Großschadenereignisse im Zuge des Klimawandels eine Gefahr, dass Elementarschäden in Zukunft durch Kapitalnot der Produktgeber unversicherbar werden und sich erste Versicherungsunternehmen aus dem Markt zurückziehen. In den USA sei dies bereits der Fall.
Eine bloße Pflichtversicherung genüge in jedem Falle nicht. Nur eine abgestimmte Lösung aus Prävention, privater Versicherungswirtschaft und Kumulschadendeckung für den Katastrophenfall könne ausreichend zur dauerhaften Versicherbarkeit von Elementarschäden beitragen, so der DAV. Bei einer Podiumsdiskussion sagte der DAV-Vorsitzende Maximilian Happacher: „Wir positionieren uns in dem Kontext weder für noch gegen eine Pflichtversicherung bei Elementarschäden.“ Den Aktuaren gehe es darum, auf grundlegende mathematische Zusammenhänge hinzuweisen.
Forderung nach mehr Präventionsmaßnahmen
In jedem Fall müssten generelle Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden. So fordert die DAV stärkere staatliche Vorgaben beim Bau, um die Neubesiedelung in gefährdeten und hochgefährdeten Gebieten zu regulieren. Außerdem müssten staatliche Präventionsmaßnahmen aufrechterhalten und verbessert werden, wozu etwa der Ausbau von Deichen, Abwassersystemen und Frühwarnsystemen zähle. Auch die Förderung individueller Präventionsleistungen der Verbraucher und Unternehmen spiele eine Rolle. „Dem sollte mit Information sowie gegebenenfalls auch Subvention von baulichen Veränderungen und deren Wartung begegnet werden“, heißt es in einer DAV-Mitteilung.
Wegfall der Versicherungssteuer
Die Aktuare bringen mit dem Wegfall der Versicherungssteuer einen neuen Vorschlag ins Spiel, um Belastungen für Verbraucher bei der Elementarschadenversicherung zu reduzieren. Dieser habe seine Vorbilder in der Kranken-, Renten- oder Lebensversicherung. „Damit sorgt man bei Kunden im Falle einer freiwilligen Variante für einen Anreiz zum Abschluss. Gerade bei einer Pflichtversicherung ist ein Wegfall aber schon aus Akzeptanzgründen geboten. Denn die Steuer verteuert eine Versicherung erheblich. Ich sehe es kritisch, dass der Staat zusätzliche Einnahmen durch eine Pflichtlösung generiert“, sagt Happacher.
Versicherungspflicht bei Kreditaufnahme als Alternative

Bislang werde vornehmlich über eine Pflicht zum Eigenschutz, also die Absicherung von Hauseigentümern selbst gesprochen. Ein weiterer Aspekt kann der Schutz von Dritten sein. „Dazu zählen insbesondere kreditgebende Banken“, so Happacher.
„Eine ebenfalls denkbare Alternative zu einer allgemeinen Pflichtversicherung ist die der Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Kredites (Baufinanzierung) zur Absicherung der Ausfallrisiken, denen die Bank bei einem Total-Verlust ausgesetzt wäre. Dafür wäre eine entsprechende Gesetzesänderung notwendig.“ Dies stelle einen geringfügigeren Eingriff dar als eine allgemeine Pflichtversicherung und würde ebenfalls zu mehr Versicherungsschutz führen.
Höheres Risiko hat seinen Preis
Derzeit lägen Prämien in der Elementarschadenversicherung bei einem Einfamilienhaus in den meisten Fällen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. In besonderen Risikolagen könne eine Prämie aber auch ein Vielfaches dessen betragen. Sollte im Falle einer Pflichtlösung oder auch generell ein gedeckelter Preis für Hochrisikolagen in Erwägung gezogen werden, müssten die Prämien laut DAV insgesamt steigen. Im Ergebnis würden Gebäude in Risikogebieten subventioniert und solche in unkritischen Lagen bestraft. Happacher: „Egal, wie man die Elementarschadenversicherung ausgestaltet: Es ist wichtig, dass der Preis dem Risiko angemessen ist. In der Höhe und hinsichtlich seiner geografischen Differenzierung.“
Prämiensenkung durch höhere Selbstbehalte
Eine Möglichkeit, sehr hohe Prämien abzufedern, wären entsprechend höhere Selbstbehalte. Hierdurch ließen sich individuelle Prämien deutlich senken: Ein Teil des Risikos würde dann vom Versicherungsnehmer selbst getragen, so die Aktuare. Der Versicherungsschutz diene dann der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100-prozentigen Schutz vor allen Verlusten.
Zusätzliche Lösung für Kumulschäden
Elementarschäden treten häufig kumuliert, sprich gehäuft, in einem Gebiet auf. Dabei verursachten sie in der Regel außergewöhnlich hohe Kosten, so der DAV. Hinzu komme, dass nach einem großen Schadenereignis die Material- und Reparaturkosten in einem betroffenen Gebiet in die Höhe schießen. Die Verbindung von hohen Schadensummen und Kumulschäden bedeute für Versicherer ein kapitalintensives Risiko.
Für Versicherungsunternehmen bräuchte es im Rahmen einer Pflichtversicherung bei erzwungenen Vertragsabschlüssen zusätzliche Instrumente, um solche Schadenereignisse beherrschbar zu machen. Happacher: „Eine sogenannte Kumulschadenabsicherung – zum Beispiel durch Rückversicherer, die Kapitalmärkte (sogenannte Cat-Bonds) oder ein staatlich organisiertes Pooling – käme dann zum Tragen, wenn ein ganzes Gebiet mit zahlreichen, großen Schäden betroffen wäre und eine zu definierende Schadensummenhöhe überschritten würde.“