Newsletter
anmelden
Magazin als PDF
LinkedIn DAS INVESTMENT Instagram DAS INVESTMENT Facebook DAS INVESTMENT Xing DAS INVESTMENT Twitter DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 3 Minuten

Rückzahlung wohl unnötig OLG Karlsruhe macht P&R-Anlegern Hoffnung

Schiffscontainer im Hafen von Las Palmas/Gran Canaria
Schiffscontainer im Hafen von Las Palmas/Gran Canaria: Das heute insolvente Unternehmen P&R hatte Frachtcontainer als Investment angeboten. | Foto: imago images / Future Image

Lange erwartete Äußerung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Fall P&R: Im Streit um die Rückzahlung von Mieteinnahmen und Geld aus Container-Rückkäufen hat das OLG Karlsruhe eine vorläufige Auffassung mitgeteilt.   Danach müssen betroffenen Anleger weder erhaltene Mieten noch die aus den Containerrückkäufen erlangten Zahlungen herausgeben. Darauf weist Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert von der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner hin. Die Kanzlei vertrat in dem Prozess vor dem OLG Karlsruhe die Anlegerseite.

Die P&R-Pleite

Die Investmentgesellschaft P&R aus Grünwald bei München hatte über Jahre Schiffscontainer angeboten. Anleger konnten Frachtcontainer kaufen und diese via P&R an Interessenten vermieten. Am Ende einer festen Laufzeit, während der Anleger Mieteinnahmen erhalten sollten, wollte P&R die Container wieder zurückkaufen.

2018 kam das böse Erwachen: Das System P&R hatte zumindest in den letzten Jahren seines Bestehens offenbar als Schneeballsystem funktioniert. Bestandsanleger wurden mit dem Geld von Neuanlegern ausgezahlt. Ein beträchtlicher Teil der zuletzt vermieteten Container hat vermutlich nie existiert. Im März 2018 meldeten mehrere Gesellschaften der P&R-Firmengruppe Insolvenz an.

Der Insolvenzverwalter, die Münchner Kanzlei Jaffé, übernahm daraufhin das marode Container-Geschäft im Sinne der Anleger. Sie forderte zudem musterhaft mehrere Anleger auf, bereits empfangenes Geld aus Mieteinnahmen und Rückkäufen wieder zurückzuzahlen. Ganz konkret ging es dabei um Zahlungen, die Anleger innerhalb der vier Jahre zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag 15. März 2018 von P&R erhalten hatten. Das Geld sollte in die Insolvenzmasse fließen und neu verteilt werden. In mehreren Gerichtsverfahren wollte Jaffé prüfen lassen, ob die entsprechende Klausel aus dem deutschen Insolvenzrecht auch auf Altanleger von P&R anwendbar sei.

Urteil und Hinweisbeschluss

Als erstes urteilte das Landgericht Karlsruhe dazu im Sommer 2020: Der beklagte Anleger, von dem die Kanzlei Jaffé 33.500 Euro zurückverlangte, solle sein Geld behalten dürfen (Urteil vom 10. Juli 2020, Az. 20 O 42/20).

Nach derzeitigem Stand könnte das Urteil bestand haben: Das OLG Karlsruhe teilt bislang die Auffassung des Landgerichts und kündigte an, die Berufung zurückweisen zu wollen. Die Parteien haben nun Gelegenheit, sich zur vorläufigen Auffassung des Senats zu äußern (Aktenzeichen 3 U 18/20).

Tipps der Redaktion
Foto: Im Fall P&R fließt das erste Geld
Voraussichtlich im 2. QuartalIm Fall P&R fließt das erste Geld
Foto: Anleger erhalten Zahlungsaufforderung
P&R InsolvenzAnleger erhalten Zahlungsaufforderung
Foto: OLG Düsseldorf äußert sich gegen Vermittler
Fall P & ROLG Düsseldorf äußert sich gegen Vermittler