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OLG Nürnberg stärkt Anlegerrechte

Aktualisiert am in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
Herbert Friedrich
Herbert Friedrich

Beschlüsse, mit denen wichtige Minderheitenrechte im Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden sollen, sind nichtig. Hintergrund war der beabsichtigte Verkauf von Immobilien des Fonds. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass dazu eine 90-prozentige Mehrheit oder gar Einstimmigkeit erforderlich ist. Die Regelung sollte per Gesellschafterbeschluss geändert werden, um den Verkauf zu erleichtern. Nach Ansicht des OLG Nürnberg stellen die Mehrheitsvorschriften, die Bestandteil des ursprünglichen Fondskonzepts waren, besonders schützenswerte Kern - bereiche der Gesellschafterrechte dar. Sie könnten nicht durch Mehrheitsbeschlüsse geändert werden. Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.

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