OLG-Urteil Leistet die BU-Versicherung bei schmerzbedingter Berufsunfähigkeit?
Das Urteil
Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Auch das OLG Karlsruhe bestätigte in seinem Urteil vom 6.9.2019 (Aktenzeichen: 12 U 79/16) die Entscheidung der Vorinstanz. Dass der Kläger unter Schmerzen litt, stehe außer Frage, begründen die Richter. Entscheidend sei jedoch, ob sich objektiv feststellen lässt, dass diese Schmerzen - insbesondere nach ihrem Ausmaß - die Annahme der Berufsunfähigkeit rechtfertigen. Diesen Nachweis habe der Kläger nicht erbringen können - trotz des Attests seines Orthopäden, der ja schließlich zur Jobaufgabe führte.
Anmerkung der Redaktion
Wir fassen also zusammen: Ein Mann hat - nachgewiesenermaßen - starke Schmerzen, die ihn daran hindern, seinen Beruf auszuüben. Die exakt für einen solchen Fall abgeschlossene BU-Versicherung weigert sich zu zahlen - und die Richter geben dem Versicherer Recht - unfassbar.
Kein Einzelfall. Erst vor wenigen Monaten wies der OLG Saarbrücken die Klage eines anderen BU-Kunden ab. Der ebenfalls berunfsunfähige Mann verklagte seinen Arzt, weil dieser trotz mehrmaliger Erinnerungen einen Attest zu spät bei der Versicherung einreichte und den Kläger so um seine BU-Leistungen brachte.
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