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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

OLG-Urteil Unfallversicherung: Wer haftet für zu spät eingereichtes ärztliches Attest?

Der Fall

Ein Mann erlitt einen Unfall, der seine Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt. Um Leistungen von seiner Unfallversicherung zu bekommen, musste er ein Attest von dem behandelnden Chirurgen ausfüllen und innerhalb einer bestimmten Frist seiner Versicherung zukommen lassen. Nachdem der Patient ihn auf die Frist hinwies, sicherte der Arzt ihm zu, das Attest fristgerecht auszustellen. Trotzdem versäumte der Chirurg die Frist.

Daraufhin weigerte sich der Versicherer, dem Mann Leistungen aus der Unfallversicherung zu zahlen. Der Versicherte habe den unfallbedingten Dauerschaden nicht fristgerecht nachweisen können, argumentierte die Versicherung. Daher habe er seinen Anspruch auf Leistungen verwirkt.

Nachdem seine Klage gegen die Versicherung erfolglos blieb, verklagte der Mann den Arzt auf Schadensersatz. Schließlich habe der Chirurg ja die Frist versäumt und seinen Patienten so um die Versicherungsleistungen gebracht, argumentierte der Kläger.

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