OLG-Urteil Unfallversicherung: Wer haftet für zu spät eingereichtes ärztliches Attest?
Das Urteil
Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage ab. Daraufhin reichte der Mann Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken ein. Doch auch die OLG-Richter befanden die Berufung für unbegründet und wiesen die Klage in ihrem Urteil vom 27. Juli 2016 (Aktenzeichen: 1 U 147/15) ab.
Der Arzt wäre zwar verpflichtet gewesen, dem Patienten ein Attest innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen, entschieden die Richter. Um Schadensersatzansprüche gegen den Mediziner zu begründen fehle jedoch eine Mahnung des Patienten: Dieser hätte den Arzt erneut auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinweisen müssen. Der Kläger behauptete zwar, genau dies in einem Telefongespräch getan zu haben. Da der Arzt dies jedoch verneinte und der Kläger keine Beweise für das Telefonat hatte, wie der OLG die Klage ab.