OLG-Urteil
Versicherer muss Schmerzpatient BU-Rente zahlen
Wer unter der chronischen Schmerz-Erkrankung Fibromyalgie leidet, ist oft nicht in der Lage, seinen Beruf weiter in vollem Umfang auszuüben. Trotzdem ist es für Versicherte mit dieser Diagnose sehr schwierig, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Nun hat ein erkrankter Versicheurngsnehmer einen Sieg gegen seinen Versicherer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München errungen.