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in Aus der FondsbrancheLesedauer: 3 Minuten

80 Beschwerden Ombudsstelle des BVI legt Jahresbericht vor

Ombudsmann der Ombudsstelle des BVI Gerd Nobbe
Ombudsmann der Ombudsstelle des BVI Gerd Nobbe
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Die Ombudsstelle für Investmentfonds des deutschen Fondsverbands BVI hat ihren Jahresbericht für 2016 vorgelegt. Im vergangenen Jahr gingen bei ihr insgesamt 80 Beschwerden ein. Die Anzahl der Eingaben ging damit gegenüber dem vorvergangenen Jahr zurück: 2015 waren es noch 91 Beschwerden gewesen.

Immerhin in der Hälfte der Fälle habe die Ombudsstelle erfolgreich Lösungen für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften oder Finanzdienstleistern finden können, freut sich der BVI. In 42 Prozent der Fälle entschied die Ombudsstelle zugunsten der Verbraucher.

Die meisten Beschwerden, die 2016 bei der Ombudsstelle eintrafen, betrafen Altersvorsorgeverträge. Fast 60 Prozent der Fälle drehten sich um sie.

Besonders häufig ging es dabei um fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte und sogenannte Riester-Verträge. Verbraucher beschwerten sich vor allem über die Auszahlungen aus den Verträgen. Dabei ging es etwa um den konkreten Zeitpunkt, zu dem Auszahlungen starten sollten. Teilweise fanden Kunden auch, dass die Gesellschaften ihre Anträge zu langsam bearbeiteten. Einige Kunden waren mit der Höhe der Auszahlungen unzufrieden und verwiesen auf Modellberechnungen, die ihnen bei Abschluss ihres Vertrags höhere Summen in Aussicht gestellt hätten.

Der Ombudsmann habe die Enttäuschung in diesen Fällen nachvollziehen können, heißt es in dem Bericht. Trotzdem habe er die Verbraucher darauf hinweisen müssen, dass die Gesellschaften keine konkreten Zusicherungen gemacht hatten: Wie viel Geld Kunden hier letztlich zufließt, hänge nicht allein vom Geschick der Fondsgesellschaften ab. Es spielten auch Faktoren eine Rolle, auf die die Gesellschaften keinen Einfluss hätten. So beeinflusse auch das Niedrigzinsumfeld die Verzinsung des in Raten auszuzahlenden Altersvorsorgekapitals. Viele Umstände, die letztlich die Auszahlungshöhe bestimmten, seien zudem überhaupt erst zu Beginn der Auszahlungsphase bezifferbar, vermerkt der Bericht.

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Mit rund 21 Prozent ging es in den Verbraucherbeschwerden am zweithäufigsten um die Depotführung. Hier kamen diverse Themen zur Sprache. Verbraucher bemängelten etwa, dass Kaufs- oder Verkaufsorder von Fondsanteilen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden seien. Ein Kunde beschwerte sich über den Ausgabeaufschlag, der seiner Ansicht nach unrechtsmäßig beim Anteilskauf von der anzulegenden Summe abgezogen worden war. In dem Fall entschied der Ombudsmann zugunsten der Bank: Sie habe den Kaufauftrag als Kommissionärin ordnungsgemäß ausgeführt. Die Zahlung des zulässig vereinbarten Ausgabeaufschlags an die Fondsgesellschaft habe sie nicht vermeiden können.

Das macht die Ombudsstelle

Die Ombudsstelle als außergerichtliche Schlichtungsinstanz bei Streitfällen, die Investmentfonds und Finanzdienstleistungen betreffen, hat der Fondsverband BVI bereits 2011 eingerichtet. Seit Anfang 2017 ist sie durch das Justizministerium als amtliche Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

Der Ombudsmann überprüft Beschwerden von Verbrauchern. Diese können offene oder geschlossene Fonds, Altersvorsorgeprodukte oder die Depotführung betreffen. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns für alle Seiten bindend.

Als erster Ombudsmann ist seit Einrichtung der Stelle der ehemalige Bundesrichter Gerd Nobbe tätig. Sein Stellvertreter ist Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Vizepräsident des Staatsgerichtshofs Bremen.

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