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Aktualisiert am 14.09.2016 - 11:38 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Ombudsstelle für Investmentfonds Darüber beschweren sich Deutschlands Fondsanleger

Die beiden in den Ruhestand versetzten Richter Dr. h.c. Gerd Nobbe (l.) und Wolfgang Arenhövel leiten die vom deutschen Fondsverband BVI ins Leben gerufene Ombudsstelle für Investmentfonds.
Die beiden in den Ruhestand versetzten Richter Dr. h.c. Gerd Nobbe (l.) und Wolfgang Arenhövel leiten die vom deutschen Fondsverband BVI ins Leben gerufene Ombudsstelle für Investmentfonds.
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Bei der privaten Verbraucherschlichtungsstelle des deutschen Fondsverbands BVI haben sich im vorigen Jahr insgesamt 91 Verbraucher gemeldet. Die Zahl der Eingaben ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Jahr 2014 (92) und bestätigte den erfreulichen Trend der vergangenen Jahre.

Die von den beiden in den Ruhestand versetzten Richtern Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel geleitete Ombudsstelle konnte 2015 in der Hälfte der Fälle erfolgreich vermitteln und für Rechtsfrieden zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen.

Bindende Schiedssprüche bis 10.000 Euro


Der Fondsombudsmann schlichtet Streitigkeiten über offene und geschlossene Fonds, Sparverträge auf Fondsbasis wie zum Beispiel Riester-Fondssparpläne oder das Depotgeschäft. Er kann gegenüber einer Gesellschaft bindende Schiedssprüche bis zu einem Wert von 10.000 Euro erlassen oder hilft mit einer Empfehlung weiter.



Einen formellen Schlichtungsvorschlag musste der Ombudsmann aber lediglich bei einem Viertel der Beschwerdefälle den Streitparteien unterbreiten. Details zu ihrer Arbeit im vergangenen Jahr, die zu etwa 45 Prozent Ergebnisse zugunsten der Verbraucher hervorbrachte, hat die Ombudsstelle für Investmentfonds in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht.

„Klassisches Geschäft beschwerdefrei“

Während das „klassische Fondsgeschäft“, also die Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds mit einem Anteil von 15,2 Prozent sowie das Depotgeschäft (21,7 Prozent) und der Vertrieb (4,4 Prozent) „quasi beschwerdefrei“ seien, ging es bei den meisten Beschwerden um staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge auf Fonds-Basis (58,7 Prozent).

Riester-Verträge und Co „waren wie schon im Vorjahr – am häufigsten Gegenstand von Schlichtungsvorschlägen“, berichtet Nobbe in dem Jahresbericht. „Bei den Verbraucherbeschwerden zu den Riester-Verträgen beklagten mehrere Verbraucher die ‚miserable‘ Wertentwicklung ihres aus Sparbeiträgen und staatlichen Zulagen bestehenden Altersvorsorgevermögens in der Ansparphase.“

„Sie machten dabei insbesondere eine fehlerhafte Verwaltung geltend, weil das Vorsorgekapital ganz oder überwiegend in renditearme Rentenfonds angelegt oder umgeschichtet worden war und Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds nicht genutzt worden waren“, so Nobbe.

Seite 2: Wertentwicklung unter der Inflationsrate

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