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Aktualisiert am 14.09.2016 - 11:38 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Ombudsstelle für Investmentfonds Darüber beschweren sich Deutschlands Fondsanleger

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Wertentwicklung unter der Inflationsrate

In anderen Fällen beklagten die Vorsorgesparer, dass ihre Zusatzrente in der Auszahlphase erheblich geringer ausfiel als bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages prognostiziert wurde.

Dass die Wertentwicklung der Produkte „gelegentlich sogar noch unter der langjährigen Inflationsrate lag“, sei aber „zu einem ganz erheblichen Teil auf die verfehlte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zurückzuführen“, so Nobbe. „Den Anbietern von fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen kann hier keinerlei Vorwurf gemacht werden.“

„Bei sieben Eingaben ging es Verbrauchern um Fragen rund um die Verwaltung von Fonds“, heißt es in dem Jahresbericht. „Bei weiteren zwei Eingaben um den Fondsvertrieb.“ Dabei ging es bei zwei Drittel der Fälle um so genannte Alternative Investmentfonds (AIF). Bei den restlichen so genannten OGAW-Fonds handelte es sich ausschließlich um Misch- (44,5 Prozent), Aktien-und Immobiliendachfonds (jeweils 22,2 Prozent) sowie Geldmarktfonds (11,1 Prozent).

Einzelne Beschwerden über den Vertrieb

„Lediglich zwei Verbraucherbeschwerden gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften betrafen offene Immobilienfonds, die im Zuge der Finanzkrise aufgelöst werden müssen“, heißt es im Tätigkeitsbericht weiter. In einem Fall wandte sich der Verbraucher argumentativ allein gegen die Beratung seiner Hausbank zum Fondserwerb, die aber nicht der Fondsgesellschaft zugerechnet werden kann.

Auch zu den fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten gab es in vereinzelten Fällen vertriebsbezogene Beschwerden. So forderte beispielsweise eine Verbraucherin von einem Fondsanbieter, den für ihre vierjährige Tochter abgeschlossenen Vertrag rückabzuwickeln. „Der nicht zur Kapitalverwaltungsgesellschaft gehörige Versicherungsberater habe sie schlecht beraten“, heißt es dazu in dem Jahresbericht. „Sie haben eigentlich einen Sparvertrag bis zum 18. Lebensjahr der Tochter gewollt und keine Rente.“

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