Ombudsstelle für Investmentfonds Fondsombudsmann erhält weniger Beschwerden
Um Meinungsverschiedenheiten einfach, schnell und kostenlos zu lösen, können sich deutsche Anleger an die seit 2011 aktive Ombudsstelle für Investmentfonds wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle des deutschen Fondsverbands BVI vermittelt beispielsweise bei Streitigkeiten über einen offenen oder geschlossenen Fonds, einen Altersvorsorgevertrag auf Fondsbasis oder das Depotgeschäft. Der Fondsombudsmann kann bindende Schiedssprüche bis zu 10.000 Euro erlassen oder hilft mit einer Empfehlung weiter.
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In Anspruch nahmen die Dienste des Fondsombudsmanns Gerd Nobbe in den ersten drei Monaten dieses Jahres Fondssparer mit insgesamt 23 Beschwerden und Anfragen. Zum Vergleich: Im ersten Quartal des Vorjahres waren es 21 Eingänge. Aber das Schlussquartal 2017 hatte noch mit 39 Eingängen zu Buche geschlagen. Bei der Suche nach den strittigsten Themen der Verbraucher lassen sich nach Angaben Nobbes bislang noch keine Schwerpunkte ausmachen. Konkrete Streitfälle benennt er nur in seinem jährlichen Tätigkeits- und Jahresbericht: