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Online-Versicherungsvertrieb Urteil fordert mehr Transparenz auf Vergleichsportal

Versicherungsvergleich im Internet: Das Online-Portal Verivox muss seine Kunden besser aufklären, hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage der deutschen Verbraucherzentralen entschieden.
Versicherungsvergleich im Internet: Das Online-Portal Verivox muss seine Kunden besser aufklären, hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage der deutschen Verbraucherzentralen entschieden. | Foto: Screenshot Verivox

Das Vermittlungsportal Verivox muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden. Verivox habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anbieter im Vergleich fehlten.

„Ob ein Versicherungsvergleich wirklich zu den besten Angeboten führt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Anbieter und Tarife einbezogen sind“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. „Deckt der Vergleich nicht einmal die Hälfte des Marktes ab, sind Kunden vor Vertragsabschluss klar und deutlich über diese wesentliche Einschränkung zu informieren.“

Deutlich eingeschränkte Marktauswahl

In dem konkreten Fall hatte Verivox im Internet einen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen angeboten, die direkt über das Portal beantragt werden konnten. Vertreten waren aber nur Anbieter, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Sie bildeten nur knapp die Hälfte des Marktes ab. Auch namhafte Unternehmen fehlten demnach.

Dass die Verivox-Empfehlungen auf einer derart eingeschränkten Auswahl basierten, sei für Verbraucher kaum erkennbar gewesen. Entsprechende Hinweise seien hinter unscheinbaren Links mit den Titeln „Teilnehmende Gesellschaften“ und „Verbraucherinformationen“ zu finden gewesen, die links außen am unteren Bildrand platziert gewesen seien.

Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz?

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Wolfgang Schütz, Verivox

Das Landgericht Heidelberg schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass Verivox mit dieser Gestaltung gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstieß. Danach müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweisen. Außerdem müssen sie mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen.

Außerdem rügten die Heidelberger Richter in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 6. März (Aktenzeichen: 6 O 7/19), dass weitergehende Angaben über die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsvergleichs fehlten. Dazu zählen laut VZBV beispielsweise der Marktanteil der berücksichtigen Anbieter oder die Anzahl der einschlägigen Versicherungsprodukte.

Verivox ist gegen Urteil in Berufung gegangen

„Wir sind überzeugt, dass wir als Versicherungsmakler alle Beratungsanforderungen vollständig erfüllen“, entgegnet Wolfgang Schütz auf Anfrage. „Der Nutzer findet immer ein Vergleichsergebnis, das nach Preis und Leistung erstklassige Tarife enthält“, so der Geschäftsführer bei Verivox Versicherungsvergleich. Auch der Hinweis auf die Marktabdeckung sei deutlich sichtbar. „Deshalb sind wir gegen das Urteil in Berufung gegangen.“

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