Oppenheim-Esch-Fonds: Wilhelm von Finck unterliegt vor Gericht
Nun wies die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn die Klage als unbegründet ab. Von Finck und sein inzwischen verstorbener Vater seien wirtschaftlich erfahren und daher hinsichtlich vieler Einzelfragen nicht aufklärungsbedürftig gewesen, begründeten die Richter. Außerdem hätten die beiden Kläger erfahrene Berater gehabt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Finck kann gegen das Urteil Berufung anlegen.
Der Oppenheim-Esch-Fonds war als Steuersparmodell für Superreiche konzipiert und vermietete Warenhaus-Immobilien in München und Potsdam an Karstadt. Durch die Insolvenz des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor geriet der Fonds in Schwierigkeiten.
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