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Pack die Wertpapiere ein: So machen Sie Ihr Depot fit für den Sommerurlaub

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Besondere Vorsicht ist selbstverständlich bei fälligen Optionsscheinen oder Eurex-Optionen geboten. Investments mit Hebelwirkung, die nicht der Portfolioabsicherung dienen, dürfen auch während einer urlaubsbedingten Auszeit nicht unüberwacht bleiben, egal ob sie fällig werden oder nicht. Stopp-Loss-Marken, bei denen im Falle des Unterschreitens einer definierten Kursmarke ein automatischer Verkauf der Position erfolgt, bieten insbesondere bei sprunghaften Kursbewegungen (zum Beispiel vom Vorabend zum Folgetag) nur bedingten Schutz gegen größere Kursverluste.

Schauen Sie in den Finanzkalender

Bei den Aktienpositionen des Portfolios hilft ein Blick in den Finanzkalender, der mittlerweile bei zahlreichen Onlinediensten oder auf der Homepage der jeweiligen Aktiengesellschaft angeboten wird. So kann sich der Anleger einen groben Überblick der kursrelevanten Ereignisse (zum Beispiel Quartalsberichte) verschaffen, die während des Urlaubs zu einer Neueinstufung der jeweiligen Aktienposition führen könnten.

Schwieriger wird es im Falle von termingebundenen Kapitalmaßnahmen oder Übernahmeangeboten während der Abwesenheit. Man kann zwar vor der Abreise in den Urlaub prüfen, inwiefern bereits derartige Ereignisse angekündigt wurden; oftmals werden aber Rückkauf- oder Übernahmeangebote am Markt sehr kurzfristig veröffentlicht. Hier kann man sich bestenfalls vorab mit einem Berater abstimmen, dass er über wichtige Ereignisse im Portfolio, die eine schnelle Entscheidung erfordern, auch im Urlaub informieren kann. Es empfiehlt sich daher generell, einem Anlageberater mitzuteilen, wenn man verreist und abzustimmen, wie im Falle eines Falles verfahren werden soll.

Wer diesen Aufwand scheut und sich von all diesen Tätigkeiten weitgehend entlasten möchte, kann natürlich auch einen Vermögensverwalter mit der Depotpflege beauftragen, der dann alle notwendigen Maßnahmen auch während der Urlaubszeit  umsetzt. Bankenunabhängige Vermögensverwalter, die auf das branchenübliche Provisionsgeschäft komplett verzichten, stellen sicher, dass alleine die Interessen des Depotinhabers bei der Umsetzung einer individuellen Anlagestrategie im Vordergrund stehen.

Dies entbindet den Anleger jedoch nicht davon, sich auch mit seinem Vermögensverwalter regelmäßig über die finanzielle Situation auszutauschen – idealerweise noch kurz vor dem wohlverdienten Urlaub.

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