Panama-Papers Banken droht wegen Briefkastenfirmen Bußgeld
Der Schlüssel zur Lösung des Problems einer „ausufernden Nutzung" von Briefkastenfirmen bestehe in mehr Transparenz, sagt Finanzstaatssekretär Michael Meister. Durch die Panama-Papiere sei bekannt geworden, dass Briefkastenbeziehungen auch über Auslandstöchter deutscher Banken liefen. Deshalb sollen künftig „Banken den Finanzbehörden mitteilen müssen, welche Beteiligung an Briefkastenfirmen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben", so Meister.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Finanzministern der Bundesländer auf ein konkretes Maßnahmenpaket verständigt. Finanzminister Wolfgang Schäuble will dazu noch im Herbst einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der im nächsten Jahr verabschiedet werden soll.
Neben den Banken müssen Unternehmen und sonstige Steuerpflichtige künftig jegliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen offen legen. „Verschachtelte Rechtskonstruktionen" sollen „bis zum letzten Winkel ausgeleuchtet werden", fordert Meister. Schon jetzt müssen Steuerzahler die Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft ab zehn Prozent offen legen. Künftig soll es keine Beteiligungsgrenze mehr geben. Bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Zudem sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung ausgeweitet werden. Sollte im Zuge der Betriebsprüfungen einer Bank eine ungewöhnliche Geschäftstätigkeit auffallen, soll die Information an die zuständige Finanzbehörde weitergegeben werden können. Das steuerliche Bankgeheimnis soll dazu aufgehoben werden, erklärt Meister.
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