Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den beliebten Online-Bezahldienst Paypal eingeleitet. Der Grund dafür ist der Verdacht der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs. Das gaben die Bonner Wettbewerbshüter am Montag (23. Januar) bekannt.

Mit dem Verfahren gegen die Europa-Tochter von Paypal will das Bundeskartellamt herausfinden, ob der US-Bezahldienst hierzulande eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, sich damit Vorteile verschafft und auf diese Weise den Wettbewerb behindert. Eine konkrete Frage wird sein, inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, Paypal als Zahlungsdienstleister anzubieten.

Hat Paypal eine zu große Marktmacht?

Der Stein des Anstoßes sind die Nutzungsbedingungen von Paypal. Denen zufolge dürfen Händler ihre Dienstleistungen und Waren nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Diese Klausel stellt womöglich einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot dar, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."

Mundt erklärt weiter: "Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten."

Die Kosten für Zahlungsanbieter sind ein entscheidendes Kriterium für Händler. Und die unterscheiden sich mitunter erheblich. Die höheren Kosten werden in der Regel auf die Preise umgelegt, so dass am Ende Verbraucher die Mehrkosten tragen. Genau das schließt Paypal jedoch in seinen Nutzungsbedingungen aus.

Paypal ist Marktführer in Deutschland

Paypal ist in Deutschland einer der populärsten Zahlungsanbieter überhaupt. Gemessen am Umsatz des deutschen E-Commerce-Marktes 2021 werden 28,2 Prozent aller Transaktionen mit Paypal bezahlt – das traditionelle Bezahlen per Rechnung liegt mit 28,3 Prozent nur hauchdünn vorne. Lastschrift (beziehungsweise Bankeinzug) hat in Deutschland einen Marktanteil von 17,4 Prozent, Kreditkarten von 11,4 Prozent. Mitbewerber wie Amazon Pay sind mit 0,8 Prozent weit abgeschlagen.

Paypal wurde 1998 in den USA gegründet und war bis 2015 ein Tochterunternehmen von Ebay. Im Jahr 2021 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz in Höhe von rund 25,37 Milliarden US-Dollar. Der größte Anteil wurde dabei mit rund 13,71 Milliarden US-Dollar in den USA erwirtschaftet. Die Zahl der aktiven Accounts lag im zweiten Quartal 2022 bei 429 Millionen. 

Paypal könnte nicht das letzte Unternehmen der Internet-Wirtschaft sein, dem das Kartellamt auf die Finger schaut. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben, um den Wettbewerb im Internet zu sichern. Unter anderem fassen die Bonner auch Amazon oder Facebook ins Auge.

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