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Fachkräftemangel: Pensionsfonds erwägen Auflösung

Der Fachkräftemangel ist ein Dauerthema am deutschen Arbeitsmarkt und so ist es kein Wunder, dass sich auch Pensionskassen und Pensionsfonds Sorgen um Nachwuchs machen. Hinzu kommt: Weil es sich bei Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge häufig um kleinere Gesellschaften handelt, stehen diese bei der Personalsuche nicht nur im gegenseitigen Wettbewerb, sondern konkurrieren auch mit Kreditinstituten, Versicherern, Investmentgesellschaften und anderen Arbeitgebern um Arbeitskräfte.
Vor diesem Hintergrund hat die Bafin untersucht, ob und in welchen Geschäftsbereichen der Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge (EbAV) ein Fachkräftemangel schon jetzt besteht – oder absehbar entstehen könnte. Die Aufsicht hat sich zudem angeschaut, wie die Unternehmen auf die Situation reagieren. Grundlage der Untersuchung war ein mit der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung abgestimmter Fragebogen, der sich an 124 Pensionskassen und 34 Pensionsfonds richtete.
Probleme, offene Stellen zu besetzen
Die Ergebnisse der Bafin-Untersuchung zeigen: Die Stellen von Vorständen, Aufsichtsräten oder Schlüsselfunktionen erwarten die meisten Unternehmen zumindest in naher Zukunft leicht besetzen zu können. Anders sieht es aus, wenn Pensionsfonds und -kassen darüber hinaus eigenes Personal beschäftigen. Von denjenigen Unternehmen, die für die Jahre 2024 bis 2026 Nach- oder Neubesetzungen planen oder geplant haben, erwartet fast jede zweite Einrichtung, dass es schwer wird, Personal zu gewinnen.
Betroffen sei neben dem Risikomanagement, Leistungsbearbeitung und Bestandsverwaltung insbesondere die Kapitalanlage. Hauptgrund für die Probleme bei der Nachbesetzung ist laut den Unternehmen der Mangel an fachlich geeignetem Personal, noch vor der Vergütung.

Ausgliederungen schon jetzt ein Ausweg
Und welchen Ausweg gibt es für Pensionskassen und Pensionsfonds? Rund 97 Prozent der befragten Unternehmen haben sich bereits Gedanken darüber gemacht, Funktionen ganz oder teilweise auszugliedern. In der Kapitalanlage kann dies beispielsweise über das OCIO-Modell gelingen. Für die Unternehmen, die noch keine Ausgliederung (3 Prozent) oder nur eine Teilausgliederung (39 Prozent) vorgenommen haben, dürften künftig stärker auf Dienstleister zurückgreifen.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Ausgliederung sollten laut Bafin neben ökonomischen und operativen Aspekten auch Risikogesichtspunkte berücksichtigt werden. Aufgrund des hohen Grades an (Teil-)Ausgliederungen werden Fragen der (Risiko-)Steuerung der Dienstleister wichtiger – auch für die Aufsicht. „Die BaFin wird die Umsetzung von Ausgliederungen und insbesondere das hierauf bezogene Risikomanagement der EbAV weiterhin sehr genau im Blick behalten“, kündigt die Aufsicht an.
Unternehmen denken über Auflösung nach
Neben Ausgliederungen spielen auch Bestandsübertragungen oder Unternehmensauflösungen bei den Überlegungen der EbAV eine Rolle. 22 Unternehmen gaben bei der Untersuchung der Bafin an, auch aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im Zeitraum bis 2030 eine (Teil-)Bestandsübertragung zu erwägen. 15 Unternehmen denken gar über eine Unternehmensauflösung nach. Einige der Unternehmen stehen hierzu bereits im Austausch mit der Aufsicht und haben auch schon Gespräche mit Unternehmen geführt, die für die Aufnahme von Beständen infrage kommen könnten.