Urteil
Pferdehalterin muss Krankenversicherung entschädigen
Die Halterin eines Pferdes muss für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft. Hat die Krankenversicherung der Reiterin den Betrag vorgetreckt, muss die Halterin diesen zurückzahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz.
Reiterin am Strand: Wenn das Pferd seine Reiterin abwirft, haftet die Pferdehalterin für den Schaden.| Foto: Pexel