Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Reformbedarf unterstreicht, warnen der PKV-Verband und Pflegeverbände aus unterschiedlichen Richtungen vor den Folgen des Entwurfs.
Der Referentenentwurf für das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – datiert auf den 3. Juni 2026 – ist am Donnerstag bekannt geworden. Warken begründete die Reform mit der dramatischen Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung (SPV): Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, 2028 sollen es mehr als 15 Milliarden Euro sein. Beitragssteigerungen seien ohne Reform nicht zu verhindern.
Höherer Beitrag für Kinderlose
Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Zugang zu den fünf Pflegegraden zu erschweren – mit einem geplanten Bestandsschutz für bereits eingestufte Pflegebedürftige. Im Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro gestrichen werden. Kinderlose sollen einen um 0,1 Prozentpunkte höheren Beitrag zahlen – auf dann insgesamt 0,7 Prozent –, Minijob-Beschäftigte sollen künftig erstmals in die Pflegeversicherung einzahlen.
Auf der Einnahmeseite ist eine Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant. Zudem ist eine befristete Aussetzung der Tariftreueregelung vorgesehen, die bereits jetzt für erheblichen Widerstand in der Pflegebranche sorgt. Die Regelung verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, ihr Personal nach Tarif zu entlohnen – andernfalls erhalten sie keine Vergütung von den Pflegekassen.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige kürzen
Auf der Leistungsseite sollen ambulante Einzelleistungen in ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget gebündelt werden; die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt, sollen gekürzt werden. Mit dem PNOG sind zudem neue Instrumente geplant, darunter eine individuelle Pflegebegleitung und ein digitales „Pflege Cockpit“.
Der Kabinettsbeschluss steht noch aus. Als mögliche Termine gelten der 10. sowie der 24. Juni.
PKV-Verband: „Verheerendes Signal für Wirtschaftsstandort“
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther erkennt zwar an, dass Warken „dringend erforderliche Korrekturen“ einleite und das System stärker auf diejenigen ausrichten wolle, „die wirklich auf sie angewiesen sind“. Gleichzeitig übt er grundlegende Kritik: Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung löse die Reform „bestenfalls kurzfristig“. Strukturreformen ließen sich durch zusätzliche Einnahmen nicht ersetzen.
Besonders scharf kritisiert Reuther die geplante Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Der PKV-Verband hat die finanziellen Folgen auf Basis von Schätzungen des IGES-Instituts berechnet:
Rechenbeispiel PKV-Verband
Der PKV-Verband rechnet vor:
„Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung soll auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der GKV angehoben werden. Diese wird zum 1. Januar 2027 laut IGES-Schätzung voraussichtlich 84.483 Euro betragen – ausgehend von 77.500 Euro im Jahr 2026 bei einer Lohnentwicklung von 4,5 Prozent plus Sondererhöhung von 3.600 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze der SPV würde damit von heute 69.750 Euro auf 84.483 Euro steigen – ein Plus von 14.733 Euro. Der durchschnittliche monatliche Höchstbeitrag aus GKV und SPV stiege für einen Versicherten mit einem Kind und einem Einkommen von 84.483 Euro auf insgesamt 1.382 Euro (GKV: 1.128 Euro; SPV: 253 Euro).“
„Das wäre ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen", so Reuther. Es handelt sich allerdings um PKV-eigene Berechnungen; amtliche Zahlen liegen noch nicht vor.
Die Reform liefere „keine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels“, so Reuthers Fazit. Wenn die Leistungen im Umlageverfahren künftig auch noch regelmäßig steigen sollten, verschärfe das die Probleme weiter. Der „dringend notwendige Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorge“ scheitere offenbar am Finanzminister. „Prüfen reicht hier nicht, sondern machen ist notwendig“.
