Diskussion um Finanzierung „Pflegereform hätte gründlich beraten werden müssen“

„Die in dieser Legislaturperiode in den üblichen parlamentarischen Verfahren nicht zustande gekommene große Pflegereform ist nunmehr in Teilen und unter großem Zeitdruck noch vor der Sommerpause verabschiedet worden“, kommentiert die „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“ einen Beschluss des Bundestags vom Freitag. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde eine Reformvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet, die unter anderem zukünftig generell Tariflöhne für alle Pflegekräfte vorsieht.
Finanzierungsstrategie für alternde Gesellschaft
Das Gesetzespaket sehe jedoch mehr Leistungen der Pflegekassen vor, ohne dass diese ausreichend gegenfinanziert seien. Zudem fehle eine nachhaltige Finanzierungsstrategie für die alternde Gesellschaft, heißt es von der Initiative. Zu deren Mitgliedern zählt neben dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) der Arbeitgeberverband Pflege, der Bundesverband der Betreuungsdienste, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Verein Die Famielienunternehmer, die Denkschmiede Gesundheit, und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.
Steigender KV-Beitragszuschlag für Kinderlose
Die Verbände befürchten einerseits eine „Überregulierung durch die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, nach Tarif zu bezahlen“. Andererseits seien die geplanten Leistungsausweitungen wie ein Zuschuss zu Eigenanteilen bei stationärer Pflege oder höhere Sachleistungen unterfinanziert. Das werde künftig zu steigenden Beitragssätzen führen. Denn den Mehrausgaben von 3,14 Milliarden Euro stehe nur ein Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro plus Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro gegenüber. Letzterer ergibt sich aus dem um 0,1 Prozentpunkte steigenden Beitragszuschlag für Kinderlose.
Die Inititative erwartet auf Dauer weitere Beitragssatzanstiege. Denn: „Mit Blick auf die demografische Entwicklung handelt es sich um eine Leistungsausweitung ohne nachhaltige Finanzierungsperspektive. Sie vergrößert das Defizit an Generationengerechtigkeit im Umlageverfahren.“ Um die Lücke zu füllen, werde der Steuerzuschuss für die Pflegekasse „instrumentalisiert“: „Das Fehlen eines konkreten Sachbezugs ist ein Einfallstor für dauerhaft wachsende Belastungen des Bundeshaushalts und stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken, zumal die Private Pflegeversicherung ausgeklammert wird.“