Die Zahlen sind dramatisch: 5,6 Millionen Menschen waren Ende 2024 pflegebedürftig – 400.000 mehr als im Vorjahr, ein Anstieg um 7,7 Prozent. Diese Entwicklung bringt die Soziale Pflegeversicherung (SPV) an ihre Grenzen, wie der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem aktuellen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags deutlich macht.

Defizit wächst auf 12,3 Milliarden Euro

Bereits 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit einem Defizit von 3,5 Milliarden Euro, das bis 2029 auf 12,3 Milliarden Euro anwachsen könnte. Hauptgründe seien der „unerwartet starke“ Anstieg der Pflegebedürftigen und die Deckelung der Eigenanteile bei Heimleistungen.

Die Rechnungsprüfer kritisieren das Krisenmanagement der Bundesregierung scharf: „Dabei sind die Ursachen der Krise lange bekannt. Zahlreiche Reformvorschläge liegen auf dem Tisch. Es fehlt nicht an Erkenntnissen, sondern am Willen zur Umsetzung.“ Auch den geplanten Kredit von zwei Milliarden Euro für 2025 und 2026 sehen sie skeptisch: „Die Gewährung des Darlehens löst die Finanzprobleme nicht.“

Eigenanteile explodieren

Parallel verschärft sich die Belastung für Pflegebedürftige dramatisch. Die Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind auf durchschnittlich 1.800 Euro monatlich gestiegen – Tendenz weiter steigend. Bereits heute kann ein Drittel der Heimbewohner diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen und ist auf Sozialhilfe angewiesen.

Der Grund: Die Pflegekosten steigen deutlich stärker als die Leistungen der Pflegeversicherung. Politische Vorgaben wie flächendeckende Tariflöhne, verschärfte Personalbemessungsvorgaben und die Anhebung des pflegespezifischen Mindestlohns treiben die Kosten in die Höhe.

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„Keine Denkverbote“: Private Pflege-Pflichtversicherung ist eine Option

„An einer durchgreifenden Reform der SPV führt kein Weg vorbei“, so das Fazit des Bundesrechnungshofs. Um konkrete Reformschritte einzuleiten, hat die Bundesregierung am Montag eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gebildet. Konkrete Beschlüsse liegen zwar noch nicht vor, aber die ersten Schwerpunkte und diskutierten Vorschläge sind bereits öffentlich:

  • Finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung: Ziel ist es, die Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen und das drohende Milliardendefizit abzuwenden. Die Arbeitsgruppe prüft verschiedene Modelle, um die Beitragssätze zu stabilisieren und kurzfristig mehr Unterstützung aus dem Bundeshaushalt zu erhalten. Andernfalls droht eine weitere Beitragserhöhung.
  • Stärkung der privaten Vorsorge: Ministerin Warken betont, dass „keine Denkverbote“ gelten. Es wird diskutiert, Anreize für private Pflegevorsorge zu schaffen – möglicherweise auch mit einer Verpflichtung zur individuellen privaten Pflegeversicherung, um die Eigenanteile der Versicherten abzusichern. Dies könnte das umlagefinanzierte System durch einen kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds ergänzen.
  • Begrenzung der Leistungen: Warken stellt klar, dass die Pflegeversicherung auch künftig eine Teilkaskoversicherung bleibt und nicht alle Kosten übernehmen kann. Neue Leistungen wird es nicht geben können, vielmehr geht es um eine nachhaltige Sicherung der bestehenden Strukturen.
  • Arbeitsgruppen zu Finanzierung und Versorgung: Zwei Facharbeitsgruppen sollen bis Dezember 2025 Eckpunkte für einen Reformentwurf erarbeiten. Die AG Finanzierung beschäftigt sich mit der Frage, welchen Anteil die Pflegeversicherung künftig an den Heimkosten übernimmt. Die AG Versorgung prüft unter anderem Maßnahmen zur Prävention, um Pflegebedürftigkeit zu verringern.
  • Einbindung von Betroffenenverbänden: Die maßgeblichen Verbände fordern, dass die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie ihrer Angehörigen in den Prozess einbezogen werden.
  • Kurzfristige Finanzhilfen: Bereits beschlossen sind Bundesdarlehen in Höhe von 0,5 Milliarden Euro (2025) und 1,5 Milliarden Euro (2026) zur Überbrückung der aktuellen Finanzlücke. Die Rückzahlung ist ab 2029 vorgesehen.
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Expertenrat: Abschied von Freiwilligkeit und Umlagesystem 

Der Expertenrat „Pflegefinanzen“, initiiert vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), begrüßt den Vorschlag einer Versicherungspflicht. Dem Gremium, das Vertreter aus Wissenschaft und Verbraucherschutz vereint, gehören neben dem Vorsitzenden Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom und Professor an der Universität Duisburg-Essen, Christine Arentz von der Technischen Hochschule Köln, Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten Hamburg und Christian Rolfs von der Universität Köln an.

Mit seinem Konzept der „Pflege+ Versicherung“ geht der Expertenrat weit über die Vorschläge der Arbeitsgruppe hinaus. Das Konzept sieht folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Obligatorische Pflichtversicherung: Alle Bürger würden verpflichtend versichert, um eine breite Risikoverteilung zu gewährleisten.
  • Kapitalgedecktes System: Anders als die umlagefinanzierte SPV soll die „Pflege+ Versicherung“ Alterungsrückstellungen aufbauen. Damit ist sie nach Auffassung des Expertenrats generationengerecht und nachhaltig finanziert.
  • 90-Prozent-Abdeckung: Die Versicherung soll bis zu 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile übernehmen; die restlichen 10 Prozent verbleiben als Selbstbehalt.
  • Inflationsschutz: Das System berücksichtigt eine pflegespezifische Inflation von 1,7 Prozent jährlich – deutlich höher als die allgemeine Teuerung.
  • Soziale Komponenten wie:
  • Paritätische Finanzierung: Arbeitgeber tragen während der Erwerbsphase die Hälfte der Prämie
  • Kinder sind bis zu 25 Jahre beitragsfrei mitversichert
  • Nicht erwerbstätige Ehepartner zahlen nur 50 Prozent der Prämie
  • Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag
  • Im Rentenalter sinkt die Prämie automatisch um die Hälfte und wird allein vom Versicherten getragen

Beiträge und Deckung nach Alter gestaffelt

Die Beitragsstruktur soll altersabhängig gestaltet sein. Um generationengerechte Übergänge zu schaffen, sieht das Konzept drei Stufen vor:

  1. Vollabsicherung für jüngere Geburtsjahrgänge (90 Prozent Abdeckung)
  2. Gleitzone für 45- bis 66-Jährige mit altersabhängig reduzierten Leistungen
  3. Begrenzter Schutz für Menschen, die bereits in Rente sind (40 Prozent Abdeckung)
 

Im Einführungsjahr 2026 würden Versicherte jeder Altersgruppe also folgende Beiträge zahlen und dafür folgende Abdeckung im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten:

  • 20 Jahre: 44 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 25 Jahre: 46 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 30 Jahre: 49 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 35 Jahre: 52 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 40 Jahre: 57 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 45 Jahre: 64 Euro (90 Prozent Abdeckung)
  • 50 Jahre: 64 Euro (82,5 Prozent Abdeckung)
  • 55 Jahre: 64 Euro (75 Prozent Abdeckung)
  • 60 Jahre: 64 Euro (65 Prozent Abdeckung)
  • 65 Jahre: 64 Euro (55 Prozent Abdeckung)
  • 70+ Jahre: 32 Euro (40 Prozent Abdeckung)