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Pflegeversicherung: Der Alleingang des Daniel Bahr

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Denn Söhne und Töchter müssen für die Versorgung der Eltern einspringen, wenn die selbst nicht genug haben. Oder Vater und Mutter zehren das Vermögen auf, das Erbe ist dann weg. Die privaten Deckungen sind in drei Varianten erhältlich: Die Pflegetagegeldpolice zahlt dem Patienten je nach Pflegestufe eine vorher vereinbarte Summe pro Tag aus, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Pflegebedürftige kann frei darüber entscheiden, wofür er das Geld verwendet, ob für die Hilfe von Angehörigen oder Freunden oder für eine professionelle Pflegekraft.

Der Nachteil der Verträge: Wird die Betreuung teurer als gedacht, übernimmt der Versicherer nicht die zusätzlichen Kosten. Grieble rät, bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme lieber etwas großzügiger als zu knapp festzulegen. „Es ist besser, bei der späteren Auszahlung etwas Luft zu haben, denn niemand weiß, wie in 40 Jahren seine Einkommens- und Steuersituation aussehen wird und wie sich die Kosten für Pflegeplätze entwickelt haben werden.“

Viel bürokratischer Aufwand

Die Pflegekostenpolice dagegen stockt die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Prozentsatz auf. Je nach Anbieter liegt der zwischen 50 und 200 Prozent. Diese Kosten müssen Versicherte allerdings durch Rechnungen nachweisen. Das ist viel bürokratische Arbeit, die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen auf sich nehmen muss. Bei der dritten Variante handelt es sich um eine Pflegerentenpolice, die viele Lebensversicherungsgesellschaften anbieten.

Diese Versicherungstarife kombinieren Versicherungsschutz und Sparvorgang. Die auf Senioren spezialisierte Versicherung Ideal bietet mit der PflegeRente und dem PflegeSchutz Superia zwei verschiedene Arten dieser Verträge an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Letztere richtet sich an jüngere Kunden zwischen 18 und 50 Jahren, die PflegeRente können Menschen zwischen 50 und 75 Jahren abschließen. Im Leistungsfall erhält der Kunde eine monatliche Rente, deren Höhe er vorher im Vertrag individuell vereinbart hat.

„Zusätzlich können Versicherte die Zahlung einer einmaligen Sofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten vereinbaren, die zur freien Verfügung stehen“, sagt Produktmanagerin Stephanie Rettig. Das Geld könnte zum Beispiel für den Umbau der Wohnung genutzt werden oder für einen Umzug. Verbraucherschützer warnen vor dieser Art von Verträgen. Sie finden sie undurchsichtig und viel zu teuer. „Wir halten grundsätzlich nichts von Kombinationspolicen“, sagt Grieble. Der Bund der Versicherten rät als Alternative, nur das Pflegerisiko abzusichern und das restliche Geld selbst anzulegen.

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