Pflegezusatzversicherung So helfen Versicherer beim barrierefreien Umbau
![Treppenlift für Gehbehinderte](/uploads/images/teaser/slider/big/1651658281-stair-lift-1230595_1280.jpg)
Bei der Pflege zu Hause zahlt die Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld, das zwischen 316 Euro bei Pflegegrad 2 und 901 Euro bei Pflegegrad 5 beträgt. Dieses Geld kann an pflegende Angehörige ausgezahlt werden und auch ein sogenannter Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro steht jedem mit einem Pflegegrad zu. „Damit können Empfänger beispielsweise eine Begleitung zum Arzt oder eine Einkaufshilfe finanzieren“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte beim Lebensversicherer Ideal.
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Darüber hinaus könne man bei der Pflegekasse bis 40 Euro als monatlich Zuschüsse für Hilfsmittel beantragen. Und mit bis zu 4.000 Euro werden Maßnahmen unterstützt, die Wohnsituation zu verbessern – zum Beispiel per Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts.
Für pflegende Angehörige stehen unterschiedliche Entlastungsangebote zur Auswahl: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben jährlich bis zu sechs Wochen Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. „In dieser Zeit können pflegende Angehörige die Pflege beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst, weitere Verwandte oder einen Nachbarn abgeben.“
Vermögen und Lebensqualität sichern
Ebenfalls möglich ist die dauerhafte Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, beispielsweise in Form einer Tages- oder Nachtpflege. Außerdem gibt es ehrenamtliche Besuchs- und Betreuungsdienste für einige Stunden in der Woche. Trotz all dieser Hilfen ist die Pflege ohne private Vorsorge aber nur schwer finanzierbar. 2020 waren daher knapp 403.000 pflegebedürftige Menschen in Deutschland auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege angewiesen.
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Hallo, Herr Kaiser!
„Mit einer Pflegezusatzversicherung lassen sich Vermögen und Lebensqualität sichern“, empfiehlt Ideal-Pflegeexperte Mählmann. So erhalte beispielsweise ein 60-Jähriger bei dem Berliner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit 85 Euro pro Monat eine Vollabsicherung ab Pflegegrad 3.