Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen, wie der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2024 deutlich machte. Auf Initiative mehrerer SPD-geführter Bundesländer verabschiedete die Länderkammer eine Entschließung, die eine dringende Reform der sozialen Pflegeversicherung fordert. Die Situation wird für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als „dramatisch“ beschrieben, was schnelle Lösungen erforderlich macht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert für das Jahr 2024 bereits ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro.
Vielschichtige Gründe für die finanzielle Schieflage
Die Gründe für die finanzielle Schieflage sind vielfältig: Der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger, während frühere Gesetze wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz die Ausgaben erhöht haben. Zudem belasten verbesserte Entlohnung der Pflegekräfte, Anhebung der Leistungsbeträge und -zuschläge sowie erhöhter Investitionsbedarf der Pflegeeinrichtungen die Kassen. Inflationsbedingte Preissteigerungen verschärfen die Situation zusätzlich. Gleichzeitig sinken die Einnahmen durch den Renteneintritt der „Babyboomer“-Generation.
Angesichts dieser Entwicklungen erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode und unter Beteiligung der Länder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll eine „zukunftsgesicherte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ gewährleisten und Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung beinhalten. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen zwischen allen Beteiligten – Beitragszahlern, Pflegebedürftigen, Angehörigen und sonstigen Kostenträgern – ausgewogen zu verteilen, ohne die Pflegebedürftigen unzumutbar zu belasten.
Drohende Zahlungsunfähigkeit erhöht Handlungsdruck
Die Dringlichkeit der Lage wird durch Warnungen der Verbände der Kranken- und Pflegekassen unterstrichen, die bereits seit Monaten auf die finanzielle Schieflage hinweisen. Besonders alarmierend ist die Nachricht von Anfang Oktober, dass die soziale Pflegeversicherung ohne Gegenmaßnahmen möglicherweise schon im Februar 2025 zahlungsunfähig sein könnte. Für das Jahr 2025 befürchtet der GDV sogar einen Fehlbetrag von 3,4 Milliarden Euro.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zwar vor der parlamentarischen Sommerpause ein Papier zur künftigen Finanzierung vorgelegt und ein Gesamtkonzept angekündigt, doch blieben konkrete Schritte bisher aus. Die Entschließung des Bundesrates wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die über den Zeitpunkt der Bearbeitung der Länderforderungen entscheidet. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
