

Gesetzentwurf zu höheren Beiträgen Pflegeversicherung wird teurer: So viel mehr sollen Kinderlose zahlen

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen zum 1. Juli dieses Jahres weiter steigen. Das gehe aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ hervor, berichtet aktuell die F.A.Z. Demnach geht es für Eltern um ein Plus um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 Prozent. Kinderlose hingegen sollen zukünftig mit 4,0 Prozent 0,60 Prozentpunkte mehr als bisher zahlen.
Bundesverfassungsgericht fordert neue Regel für Pflege-Beiträge
Mit den unterschiedlichen Sätzen folgt das Ministerium einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022. Demnach berücksichtige der aktuelle Abstand von 0,35 Prozentpunkten den wirtschaftlichen Aufwand für die Erziehung von Kinderen nur unzureichend. Insbesondere die Zahl der Kinder spielte bislang überhaupt keine Rolle: Eltern mit nur einem Kind entrichten genauso hohe Beiträge wie gesetzlich Versicherte mit zwei oder mehr Kindern.

Wirtschaftlicher Aufwand der Kindererziehung wird berücksichtigt
Das Gericht führt einerseits die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Kindererziehung – insbesondere bestimmte Konsumausgaben von der Babywindel bis zum Schulbuch. Andererseits führt es die Opportunitätskosten an, also den Wert der entgangenen Erwerbs- und Versorgungschancen der Eltern. „Der Umfang des Realaufwands wie derjenige der Opportunitätskosten steigt in Abhängigkeit von der Kinderzahl substantiell an“, heißt es im Beschluss.

Gesetzgeber soll bis zum 31. Juli gerechtere Neuregelung finden
Diese speziell für die Soziale Pflegeversicherung kritisierte Ungerechtigkeit müsse der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Juli dieses Jahres aus der Welt schaffen, so die Karlsruher Richter. Ihrem Beschluss liegen zwei Verfassungsbeschwerden zugrunde, denen zufolge kinderreiche Familien benachteiligt werden. Als finanziellen Ausgleich für die Betroffenen plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), zukünftig Eltern mit mehr als einem Kind um jeweils 0,15 Beitragssatzpunkte pro Sprössling beim Pflege-Beitrag zu entlasten.
Weitergehende Verfassungsbeschwerden, die ähnliche Nachteilie auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung anführten, wiesen die Verfassungsrichter hingegen zurück. Denn: In der Rentenversicherung werden die Erziehungszeiten für jedes Kind auf die Rente eines Elternteils angerechnet. Damit sei der Beitrag kinderreicher Eltern zum umlagefinanzierten System hinreichend ausgeglichen, argumentieren die Richter. Und in der Krankenversicherung gleiche die kostenlose Mitversicherung für jedes Kind den finanziellen Aufwand der Kindererziehung aus.