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Elementarschaden-Pflichtversicherung
Klimawandel: „Unwetter wecken die Nachfrage nach Versicherungen“
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Von in Recht & SteuernLesedauer: 6 Minuten
Spundwand zum Hochwasserschutz
Spundwand zum Hochwasserschutz: André Disselkamp vom Berliner Fintech-Unternehmen Insurancy nennt in einem Gastbeitrag die Argumente für und gegen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. | Foto: distelAPPArath / Pixabay
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Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 veröffentlichten die Medien über Wochen und Monate hinweg beängstigende Bilder der Unwetterschäden. Besonders betroffen von Überflutungen waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Aber Hitzerekorde und Waldbrände schärften das Bewusstsein vieler Menschen dafür, dass vor den Folgen des Klimawandels und den daraus resultierenden Naturkatastrophen kaum jemand sicher sein kann.

Am Ende des Jahres bestätigten Wissenschaftler, dass der Sommer 2021 in Europa der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen der Wetterdaten gewesen war. Vor allem Politiker der betroffenen Bundesländer stellten angesichts der enormen Schäden und der bereit gestellten Finanzmittel die Frage nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. 

Zwei Bundesländer fordern Pflichtversicherung 

André Disselkamp, Gründer von Finsurancy - Finance & Insurance UG
André Disselkamp © Finsurancy

Im Juni 2022 sprach sich die Ministerpräsidentenkonferenz für die Einführung einer solchen Pflichtversicherung für Hausbesitzer aus, die Bundesjustizminister Buschmann (FDP ) jedoch ablehnte. Im März 2023 schließlich forderten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg per Bundesratsinitiative die Einführung einer bundesweiten Elementarschaden-Pflichtversicherung für Gebäudebesitzer. 

Nur die Hälfte der privaten Hausbesitzer, so argumentieren die Befürworter der Versicherungspflicht, sei gegen Schäden durch Naturgewalten abgesichert. Und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte in einem Interview die Dringlichkeit dieses Schritts: „Unwetter warten nicht auf die Politik.” NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) unterstützte die Forderung mit dem Hinweis auf eine Zusage des Bundeskanzlers und verwies zudem auf die Einigkeit der Länder-Chefs in dieser Frage. 

Fast jeden Hausbesitzer können Unwetter treffen

Hintergrund ist auch, dass ohne eine bundesweite Pflichtversicherung der Staat die Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen auf Dauer nicht leisten könne: Jedes weitere Ereignis bringe hohe Schäden und immense Folgekosten für Bund und Länder. Und die Extremwetterereignisse würden immer häufiger auftreten, sagen Klima-Experten. 

 

Hauseigentümern wird die Gefahr, die von Naturkatastrophen ausgeht, durch eine eindrückliche Berichterstattung immer wieder ins Bewusstsein gerückt. Aber viele scheuen die zusätzlichen Kosten. Lediglich in Baden-Württemberg sind 90 Prozent aller Immobilienbesitzer gegen Elementarschäden versichert: Hier gab es bis in die Neunziger Jahre eine Pflicht zur Elementarschaden-Versicherung. 

Unwetter wecken Nachfrage nach Versicherungen

Sensibilisiert werden Hausbesitzer vor allem durch Schadensereignisse. So verzeichneten die Versicherer nach dem Ahrtal-Hochwasser etwa 400.000 neue Elementarschadenversicherungen bei Wohngebäuden, das sind vier Mal mehr als sonst in einem Quartal. Andere Gegenmaßnahmen wie klimaangepasstes Bauen kommen nur zögerlich in Gang. Dabei rechnet zum Beispiel der Schweizer Rückversicherer Swiss Re mit einer Zunahme der wetterbedingten Katastrophenschäden in Deutschland bis 2040 um 90 Prozent. 

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Der Bund der Versicherten (BdV) unterstützt die Forderung nach einer Pflichtversicherung, die existenzielle Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck oder Erdrutsche absichert. Er berichtet, in gefährdeten Regionen würde vielen Hauseigentümern die existenziell notwendige Elementarschadenversicherung verweigert oder sie würde nur zu kaum bezahlbaren Beiträgen angeboten. Eine Pflichtversicherung könnte hier Abhilfe schaffen. 

 

Dem hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entgegen, dass fast alle Gebäude problemlos gegen Hochwasser oder Starkregen versicherbar seien. Der GDV lehnt denn auch eine Versicherungspflicht ab, sieht aber Handlungsbedarf, um volkswirtschaftliche Schäden zu minimieren. 

Schadensausgleich durch Steuermittel?

Dass die finanziellen Dimensionen enorm sind, belegt auch der Bund der Versicherten in einer Pressemitteilung. Nahezu jeder stärkere Überschwemmung in Deutschland in den letzten Jahren hatte Staatshilfen in Höhe mehrere Milliarden verursacht, rechnet er vor. Besonders ausgeprägt sei die Hilfe in Wahljahren ausgefallen. 2002 stellte die öffentliche Hand nach Überschwemmungen mehr als sechs Milliarden Euro bereit, im Wahljahr 2013 waren es sogar über acht Milliarden Euro. 

Nach dem Ahrtal Hochwasser stellte alleine Nordrhein-Westfalen rund 12,3 Milliarden für den Wiederaufbau zur Verfügung. Dabei kommt zwar den privaten Hausbesitzern jeweils nur ein vergleichsweise geringer Anteil zu. Aber zur Kasse gebeten werde damit jeder einzelne Steuerzahler. 

 

Befürworter der Pflichtversicherung bezeichnen es deswegen als dringend notwendig, dass die Politik eine verpflichtende Elementarversicherung für Eigentümer einführt. Das Risiko von Starkregen und Naturkatastrophen sei unkalkulierbar für den Verbraucher und nehme wegen des Klimawandels weiter zu. Manchmal müsse man zu seinem Glück auch gezwungen werden, kommentieren viele Experten und verweisen auf das Beispiel der KFZ-Versicherung. 

Über den Autor: 

André Disselkamp ist neben Tobias Niendieck Co-Gründer und Geschäftsführer von Insurancy. Das Berliner Unternehmen ist für seine Kunden wahlweise als Versicherungsmakler oder Honorarberater tätig. Dabei setzen sie auf eine möglichst transparente Beratung zu nachhaltigen Versicherungskonzepten: Alle Dokumente werden automatisch papierlos in einer App gespeichert; 20 Prozent des Gewinns geht als Spende an nachhaltige und soziale Projekte; Die Vermittler bieten den Kunden insbesondere nachhaltig wirkende Versicherungsprodukte an. 

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