Unwetter wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen haben in Deutschland 2024 versicherte Schäden von 5,5 Milliarden Euro verursacht, 100 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Das geht aus einer Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Jahreswechsel hervor. „Die Schadenbilanz bleibt jedoch insgesamt hoch. Besonders bei Elementarschäden – etwa durch Überschwemmungen – liegen die Zahlen weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Schäden bei Kraftfahrtversicherern leicht unterdurchschnittlich
In der Sachversicherung wurden 2024 versicherte Schäden von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verzeichnet. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf Schäden durch Sturm und Hagel und 2,5 Milliarden Euro auf Schäden durch weitere Naturgefahren, wie Überschwemmungen aufgrund von Starkregen. Mit Leistungen von gut einer Milliarde Euro fällt die Bilanz für die Kraftfahrtversicherer 2024 leicht unterdurchschnittlich aus. Der langjährige Durchschnitt liegt laut GDV hier bei 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro.
GDV lehnt Elementarschadenpflichtversicherung seit Jahren ab
Soweit die Zahlen. Die Forderungen, die die Lobbyisten daraus ableiten, sind lange bekannt: Präventionsmaßnahmen und Klimafolgenanpassung seien die richtigen Instrumente, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme wirksam entgegenzuwirken. Dagegen lehnt der GDV eine gesetzliche Elementarschadenpflichtversicherung weiter ab. Die Branche befürchtet, dass diese letztlich zur Vernachlässigung des Hochwasserschutzes in Deutschland führen könnte.
Das Problem ist jedoch, dass Policen gegen Elementarschäden in Risikogebieten häufig gar nicht erst angeboten oder nur zu sehr hohen Prämien. Insgesamt ist die Abdeckung gegen diese Naturrisiken weiter lückenhaft und liegt nur bei etwas mehr als 50 Prozent aller Privathäuser.
Politische Diskussion kam ab Sommer 2024 nicht weiter
Spätestens seit der Ahrtal-Flut 2021 wird eine gesetzlich verankerte Pflichtversicherung verstärkt diskutiert. Im Juni 2024 erhöhte der Bundesrat im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude den Druck auf die Ampel-Regierung. In dem Entschließungsantrag wurde die dringende Notwendigkeit betont, „schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen“. Bereits im März 2023 hatte der Bundesrat einstimmig beschlossen, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bundesweit gelten solle.
FDP-Minister: Pflichtversicherung löst eigentliche Probleme nicht
Auch wenn es Beratungen der Ministerpräsidenten zu dem Thema mit Bundeskanzler Olaf Scholz gab, ist das Thema seit dem Sommer 2024 politisch nicht weitergekommen. Denn von Seiten der damaligen Bundesregierung war die FDP und das von ihr geleitete Bundesjustizministerium unter Leitung von Minister Marco Buschmann ein klarer Gegner der Pflichtversicherung.
Er befürchtete drastisch steigende Prämien für Versicherungsnehmer in Risikogebieten, die auch Mieter betreffen würden. Daneben argumentierte der heutige FDP-Generalsekretär, dass die Pflichtversicherung zu bürokratisch und ineffektiv sei. Das eigentliche Problem der Zunahme von Elementarschadenereignissen und des Wohngebäudebaus in Risikogebieten werde nicht gelöst. Er befürwortete hingegen eine Angebotspflicht der Versicherer.
Wahlprogramme: CDU/CSU positionieren sich klar
Mit den vorgezogenen Neuwahlen könnte nun wieder Bewegung in das Thema kommen, denn ein aktueller Vergleich der Wahlprogramme zeigt, dass das Thema für einige Parteien weiterhin Relevanz hat. Insbesondere für die Unionsparteien. Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU gibt es ein klares Statement pro Pflichtversicherung: „Extremwetter-Ereignisse nehmen in Deutschland stark zu. Eine flächendeckende Pflichtversicherung für Elementarschäden ist die richtige finanzielle Schadensvorsorge. Wir werden sie deshalb einführen und so die Lasten im Sinne der Steuerzahler gerecht verteilen.“
Grüne wollen Schutz vor Elementarschäden sozialverträglich ausweiten
Auch Bündnis90/Die Grünen galten bisher als klarer Befürworter der Einführung einer Versicherungspflicht. Im aktuellen Wahlprogramm liegt der Schwerpunkt dennoch stark auf dem Thema Prävention. Unter anderem heißt es: „Wir brauchen aber auch Hochwasserschutzanlagen wie starke Deiche, funktionierende Rückhaltesysteme und einen gut ausgestatteten Katastrophenschutz.“ Den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden will die Partei „sozialverträglich ausweiten“. Was das konkret bedeuten soll, bleibt unklar.
AfD sieht keine Häufigkeit von Extremwetterereignissen
Die AfD greift das Thema nicht direkt auf, sondern stellt vielmehr den Handlungsbedarf infrage. Im Leitantrag für ein Wahlprogramm, über den am 11. und 12. Januar beim Bundesparteitag in Riesa entschieden werden soll, heißt es: „Selbst die Häufigkeit von Extremwetterereignissen hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht zugenommen (...).“
Beim Thema Prävention und Bebauung ist die Partei aber nah an der Versicherungswirtschaft. So heißt es: „Die Schäden durch Extremwetterereignisse, wie beispielsweise im Ahrtal, gehen oft zurück auf politisches Versagen, mangelnde Instandhaltung und unzureichende Schutzmaßnahmen, wie fehlende Dämme und Kanalisationen. Historisch bekannte Überschwemmungsgebiete wurden unverantwortlich bebaut.“
Mehrere Partien lassen Thema außen vor
Die FDP hält sich bedeckt. Im eher kurzen Abschnitt des Wahlprogramms zur Wahl am 23. Februar unter dem Titel „Umwelt- und Klimaschutz durch Innovation und Marktwirtschaft“ finden sich keine Aussagen zum Umgang mit einer Versicherungspflicht oder auch alternativen Maßnahmen. Auch bei der SPD steht im Entwurf für ein Regierungsprogramm 2025 nichts zum Thema Elementarschäden. Allerdings hatte die Partei diese in der Vergangenheit gefordert. Das gilt auch für die Partei Die Linke. Bei diesen Positionen dürfte es auch nach der Bundestagswahl bleiben.


