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Justizminister Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verfassungskonform

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
Kurhaus und Kasino in Bad Neuenahr-Ahrweiler ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe
Kurhaus und Kasino in Bad Neuenahr-Ahrweiler ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe: Die Justizminister der Länder haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Elementarschutz-Pflichtversicherung. | Foto: Imago Images / Bonnfilm

„Die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden [ist] verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“. Zu diesem Schluss kam die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Justizministern von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen zusammen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Elementarschaden-Versicherungspflicht waren eines der Themen bei der Frühjahrstagung der 93. Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni.

Selbstbehalte und risikogerechte Prämie

Eine Elementarschaden-Versicherungspflicht wäre nach Auffassung der Minister vor allem dann verfassungskonform, „wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen“. Im Klartext: Die Prämien müssen je nach Risiko gestaffelt und Selbstbehalte vereinbart werden. Dafür plädiert auch Marcel Thum, Direktor des Ifo Instituts in Dresden, im Gespräch mit DAS INVESTMENT.

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Thum spricht sich – wie viele andere Experten auch – dafür aus, Neubauten am Wasser möglichst unattraktiv zu machen. Doch was sollen Menschen tun, die bereits eine Immobilie in Flussnähe besitzen und sich die teure Elementarschadenversicherung nicht leisten können? Die Justizminister schließen Maßnahmen, die die Eigentümer von Hochrisikoobjekten entlasten würden, nicht generell aus. Allerdings sollten die Kosten dafür „nur in engem Umfang“ auf Dritte umgelegt werden können.

Ministerien sollen Maßnahmen erarbeiten

Und wie geht es jetzt weiter? Die Justizministerkonferenz leitet ihren Beschluss und den Bericht der Arbeitsgruppe an die Ministerpräsidentenkonferenz, die Konferenz Chefs der Staats- und Senatskanzleien, die Finanzministerkonferenz, die Wirtschaftsministerkonferenz, die Umweltministerkonferenz, die Verbraucherschutzministerkonferenz sowie die Bauministerkonferenz weiter. Außerdem stellt sie den Bericht den beteiligten Verbänden und Institutionen zur Verfügung. Die fachlich zuständigen Ministerien sollten dann prüfen, „mit welchen Maßnahmen die Versicherungsdichte beim Elementarschadensschutz erhöht werden kann“, heißt es im Dokument.

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