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PIM Gold „Perfekte Zutaten für hohes Schadenspotenzial“

Goldbarren. Im Betrugsverdachtsfall um Goldsparplan-Anbieter PIM Gold könnten auch Vermittler unter Beschuss geraten.
Goldbarren. Im Betrugsverdachtsfall um Goldsparplan-Anbieter PIM Gold könnten auch Vermittler unter Beschuss geraten. | Foto: Pexels
Alexander Pfisterer-Junkert
Foto: BKL Fischer Kühne + Partner

Eine Hausdurchsuchung im ansonsten beschaulichen Heusenstamm versetzt derzeit einen Teil der  Finanzbranche in große Aufruhr. Nachdem bekannt wurde, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt am 4. September 2019 die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH durchsuchen ließ und in der Folge weitere Verlautbarungen vom vermeintlichen Fehlen eines großen Goldbestandes die Runde machten, könnte sich ein weiterer großer Anlegerskandal ankündigen.

Nachfrage nach physischem Gold hoch

Dies trotz des Umstandes, dass sich der Goldpreis aktuell bereits im Bereich eines historischen Allzeitzeithochs bewegt. Schließlich scheint der Wunsch nach dieser Anlageform trotz hoher Einstandspreise vielfach ungebrochen zu sein. Oft verbinden Anleger mit diesem Investment das Merkmal der vermeintlichen Sicherheit, was im Falle von PIM Gold nun jäh enttäuscht werden könnte. Die Kombination aus hohem Preis bei gleichzeitig hoher Nachfrage liefert sodann auch die perfekten Zutaten für ein hohes Schadenspotenzial.

Auch wenn sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht einmal mit Sicherheit sagen lässt, ob Anlegern überhaupt ein Schaden entstehen wird, wird schon fleißig getrommelt. Durchsucht man das Internet mit den entsprechenden Schlagworten zum Thema, finden sich schnell eine Vielzahl von bekannten Anlegeranwälten, die PIM-Gold-Anlegern Ihre Hilfe offerieren. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch sogenannte Vermittleranwälte versuchen werden dem gebündelten Vertrieb ihre Kompetenzen anzudienen.

Dies aus gutem Grund. Schließlich folgen solche Skandale praktisch immer dem gleichen Schema. Für den Fall, dass sich die ersten Verlautbarungen bestätigen sollten, könnte der Anleger bei dem Versuch Gold oder Gelder vom Anbieter zurückzuerlangen nämlich zu kurz kommen. Schnell stellt sich dann die Frage, wer nun für einen verbleibenden Schaden aufkommen soll und da rückt unweigerlich der Vertrieb in den Mittelpunkt der Begehren.

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Richtiges Verhalten für den Vertrieb mitentscheidend

Auch wenn nach ersten Erkenntnissen der Großteil des Vertriebs selbst schockiert über die Vorkommnisse ist und – wie die Anleger – händeringend nach Antworten sucht, ist umsichtiges Handeln der Vermittler gerade jetzt von entscheidender Bedeutung. Die Erfahrungen großer Anlegerskandale der Vergangenheit zeigen, dass allzu freigiebige und gut gemeinte Auskünfte gegenüber eigenen Kunden oder gar gegenüber deren Anwälten sich allzu schnell gegen die Vermittler selbst richten.

Vermittler sind daher derzeit gut beraten sich nicht an Spekulationen zu beteiligen. Insbesondere sollten sie sich – auch und gerade - unter Verweis auf die aktuellen Ermittlungen und noch nicht vorliegender gesicherten Erkenntnisse weitreichender Kommentare gegenüber (eigenen) Kunden enthalten.

Denn gerade wegen der besonderen Vertriebsstruktur beim PIM Gold könnten sich Anlegeranwälten mehr vermeintliche Angriffspunkte bieten als üblich. Schnell dürfte der Verkaufspreis des Goldes als Argument für die mangelnde Plausibilität der PIM-Angebote ins Feld geführt werden, um den Vertrieb in eine Haftung für einen scheinbaren Fehlschlag zu bringen.

Fazit für Vermittler

PIM Gold Vermittler tun daher gut daran, sich in der nächsten Zeit neben kommunikativer Zurückhaltung insbesondere um Informationsbeschaffung zu bemühen. Im Vordergrund sollte hierbei aber nicht die Aufarbeitung der vermeintlichen Geschehnisse bei PIM Gold stehen; darum kümmert sich die Staatsanwaltschaft. Vielmehr gilt es nun, sich mit den Besonderheiten solcher Skandale zu beschäftigen, um nicht selbst unverschuldet zum Ziel von Rückabwicklungsbegehren geschädigter Anlegern zu werden.


Über den Autor:
Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte Steuerberater.

Zum möglichen Betrugsfall um Edelmetall-Anbieter PIM Gold veranstaltet die Rechts-Plattform Qthority am 19. September in Frankfurt ein Informationstreffen für Makler und Vermittler. Neben Alexander Pfisterer-Junkert referieren Andreas W. Tilp von der Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft und der Journalist Stefan Loipfinger.

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