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Aktualisiert am in Tipps & RatgeberLesedauer: 2 Minuten

PIM Gold „Vermittler der Goldsparpläne erwarten Schadenersatzforderungen“

Goldbarren. Vermittler, die Goldsparpläne des unter Betrugsverdacht geratenen Anbieters PIM Gold vermittelt haben, könnten auf Schadenersatz verklagt werden.
Goldbarren. Vermittler, die Goldsparpläne des unter Betrugsverdacht geratenen Anbieters PIM Gold vermittelt haben, könnten auf Schadenersatz verklagt werden. | Foto: Pexels
Philipp Mertens

Am vergangenen Mittwoch geschah das, was nach Ansicht von Branchenkennern nur eine Frage der Zeit war. Die PIM-Gold-Blase platzte mit einem lauten Knall. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen PIM Gold wegen des Verdachts des Betruges. Angeblich wurden rund 1,5 Tonnen Gold verkauft, die es tatsächlich gar nicht gab.

Gerüchte, dass mit dem Angebot der PIM Gold etwas nicht in Ordnung sei, kursierten schon seit längerem. Dennoch wurden die Sparpläne der PIM Gold zahlreich vertrieben. Ob mit dem Geld der Kunden tatsächlich und in dem versprochenen Umfang Gold erworben wurde, wird nun die Staatsanwaltschaft klären.

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Für Vermittler der Sparpläne reiht sich dieser Fall leider in eine Reihe unerfreulicher Goldschäden ein. Erinnert sei insbesondere an den Fall der BWF-Stiftung aus Berlin, die mit dem Geld der Kunden gefälschte Goldbarren angeschafft hatte. Wie in jenem Fall droht auch den Vermittlern der PIM-Gold-Sparpläne nun Ungemach. Denn erfahrungsgemäß rücken nun sie in den Fokus von Anlegerschutzanwälten, da vermutlich bei PIM Gold selbst nichts zu holen sein wird.

Dabei steht die Haftung des Vertriebs keineswegs fest. Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, welche Informationen die Vermittler hatten und an welche Anleger die Sparpläne vertrieben wurden. In dieser frühen Phase geht es vor allem darum, möglichst viele Informationen zu sammeln und Interessen zu bündeln, um sich so bestmöglich auf mögliche Schadensersatzforderungen einzustellen. Dass entsprechende Forderungen geltend gemacht werden, ist allerdings so gut wie sicher.


Über den Autor:
Philipp Mertens ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist für die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf tätig.

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