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PKV: Allianz und Bafin streiten um Tarifzuschlag

Foto: Fotolia
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Worum geht es bei dem Streit: Der Münchner Krankenversicherer hatte 2007 seine Vollversicherungslinie überarbeitet, eine neue Serie – Aktimed – gestartet und die Alttarife für das Neugeschäft gesperrt. Von Kunden, die von einem alten in einen neuen Aktimed-Tarif wechseln wollten, verlangte Allianz unabhängig von der Frage, ob der neue Tarif gegenüber dem alten Tarif mehr Leistungen bietet, einen pauschalen Zuschlag in Höhe von rund 20 Prozent auf die Grundprämie des Aktimed-Tarifs (sogenannter Tarifsstrukturzuschlag). Diesen Tarifstrukturzuschlag wollte Allianz auch von Versicherten, die im alten Tarif keinen Risikozuschlag gezahlt hatten. Mit der Differenz sollten unterschiedliche Kalkulationsansätze und die strengere Risikoprüfung der neuen Tarife ausgeglichen werden. Die Bafin untersagte Allianz, den Zuschlag von Kunden zu verlangen, die bei Vertragsschluss nicht an denjenigen Krankheiten litten, für die sie in den neuen Tarifen Risikozuschläge zahlen müssten. Der Grund: Nach Ansicht der Bafin hindert der Zuschlag ältere Versicherte daran, in die neuen Tarife zu wechseln, da sie keine Beiträge mehr sparen können. Auch widerspräche es dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Bestandskunden, die auch in dem neuen Tarif ein bestes Risiko wären, einen höheren Beitrag zahlen müssten als die besten Risiken im Neugeschäft. Gegen diese Entscheidung reichte der Versicherer vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt Klage ein. Das Gericht gab Allianz Recht: Der Tarifstrukturzuschlag beeinträchtige das Wechselrecht nicht, da die Versicherten nicht schlechter gestellt würden. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz würde nicht verletzt, weil Altkunden unter anderen Voraussetzungen versichert worden seien als die Neuversicherten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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