PKV: Augen auf beim Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel hat Tücken
Leichter sieht die Sache aus, wenn es darum geht, sich innerhalb desselben Unternehmens einen anderen Tarif zu suchen – aber nur auf den ersten Blick. Seit 1994 haben Privatversicherte laut Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz das Recht, beim Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Wollen die Wechselwilligen einen Vertrag, der mehr Leistungen als der bisherige enthält, wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Der Versicherer kann bei neu aufgetretenen Krankheiten einen Risikozuschlag verlangen, den der Kunde mit einem Leistungsverzicht umgehen kann.
So weit die Theorie. Die Praxis schaut oft anders aus. „Immer wieder versuchen Unternehmen, das Tarifwechselrecht auszuhöhlen”, weiß Thomas Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). „Obwohl das Gesetz eindeutig ist, behaupten sie immer noch, der Versicherte könne nicht wechseln.”
Der Grund dafür ist einfach: Der Tarifwechsel führt in der Regel zu geringeren Prämieneinnahmen. Wenn sich Kunden mit einem Wechselwunsch melden, gehen manche private Krankenversicherer auf Tauchstation, antworten nicht auf Schreiben und rufen nicht zurück. Einige versuchen auch, die Versicherten mit unsinnigen Auskünften abzuschrecken. „Ein Versicherer hat behauptet: Unser Tarifwechselkontingent ist erschöpft”, sagt Rudnik. Kunden berichten auch von unverhohlenen Drohungen, dass sich nach einem Tarifwechsel die Leistungsprüfung verschärfen und die Bearbeitungszeiten verlängern würden.