LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

PKV: Bürgerentlastungsgesetz führt zur Kostenexplosion

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
Nach dem Ende 2009 beschlossenen Bürgerentlastungsgesetz können in der Steuererklärung seit 2010 alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Keine gute Entscheidung für die privaten Krankenversicherer (PKV), erklärt Finance Scout 24. Denn hohe Selbstbehalte sowie Beitragsrückerstattungen werden sich für viele Kunden in Zukunft nicht mehr lohnen.

„Für Privatversicherte ist es schwieriger geworden zu entscheiden, ob sie Arztrechnungen einreichen oder eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen sollen, wie sie viele Privatversicherer ihren Kunden anbieten, wenn diese ein Jahr lang keine Leistungen beansprucht haben“, erklärt Errit Schlossberger, Vorstandschef von Finance Scout 24.

Der Grund: Selbst bezahlte Rechnungen führen über die dadurch erworbene Beitragsrückerstattung zu weniger abzugsfähigen Sonderausgaben und damit zu einer geringeren Steuerrückerstattung. Das Gleiche gilt für höhere Selbstbehalte.

Erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, dann wird ermittelt, welcher Teil davon auf den Basisschutz entfällt und welcher nicht. Entsprechend kürzt dann das Finanzamt den Betrag der Sonderausgaben, da der Fiskus nur das anerkennt, was auch wirklich gezahlt wurde.

Beitragsrückerstattung wird weniger attraktiv

Bis 2009 war es für jeden PKV-Kunden günstiger, Arztrechnungen so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wie die Summe der Rechnungen geringer ausfiel als eine Beitragsrückerstattung.

Nun wird es laut Schlossberger für manche Versicherte je nach persönlichem Steuersatz sinnvoll sein, auch dann Rechnungen zur Erstattung einzureichen, wenn ihre Summe insgesamt niedriger ist als die einer Beitragsrückerstattung.

Auch potenzielle PKV-Neukunden und Selbstständige werden umdenken, prognostiziert das Finanzportal. Bislang galt es als clever, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren und so die Beiträge gering zu halten.

Nun funktioniert das Kalkül genau umgekehrt. Denn an den Beiträgen beteiligt sich der Fiskus und gegebenenfalls auch der Arbeitgeber – auf Arztrechnungen unterhalb des Selbstbehalts aber bleibt der Versicherte allein sitzen. Die Folge könnte laut Finance Scout 24 eine abermalige Kostenexplosion in der PKV sein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion